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29.06.2017, 10:35 Uhr

Mieterstrom-Regelung soll ausgedehnt werden

Berlin - Der Ausbau erneuerbarer Energien soll durch eine Neuregelung zum Mieterstrom einen Schub erhalten. Nun hat der Wirtschaftsausschuss im Bundestag einem entstrechenden Mieterstrom-Gesetzentwurf zugestimmt, der im parlamentarischen Verfahren zuletzt sogar noch erweitert worden ist.

Der im Mieterstromgesetz vorgesehene Zuschlag für Solarstrom soll nun für Bewohner in "Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude" ermöglicht werden. Zuvor war eine schärfere Abgrenzung auf das eigentliche Wohngebäude vorgesehen.

Nebenanlagen nun im Mieterstrom-Gesetzentwurf drin

Wie der Bundestag mitteilt, ist der Passus, der auch die „Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“ beim Mieterstrom miteinbezieht, von den Regierungsfraktionen in einem Änderungsantrag ergänzt worden. Ziel dieser Anpassung sei es gewesen, auch Quartierslösungen zu ermöglichen, wie es von der Wohnungswirtschaft gefordert wurde. Bedingung ist, dass 40 Prozent des Gebäudes zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab. Der Zuschlag liegt demnach laut Bundeswirtschaftsministerium voraussichtlich zwischen 3,8 Cent und 2,75 Cent pro Kilowattstunde. Überschüssiger Strom fließt ins Netz und wird vergütet. Einer vom Ministerium beauftragten Studie zufolge könnten bis zu 3,8 Millionen Wohnungen bundesweit von der Novelle profitieren.

Gesetz kann weiterentwickelt werden – auch beim Deckel

"Wir verankern damit die Energiewende stärker in den Städten", begründete die Unions-Fraktion im Ausschuss den Vorstoß der Regierung. Vom Koalitionspartner SPD hieß es, es sei nur gerecht, auch Mieter von lokal erzeugtem Strom aus regenerativen Quellen profitieren zu lassen. Nach ersten Erfahrungen könne das Gesetz weiterentwickelt werden, etwa was eine Beschränkung der jährlichen Ausbauleistung auf 500 Megawatt (MW) betrifft. Auch die Regelungen zur Gewerbesteuer, "hätte man noch anfassen können".

Grüne wollten 500-MW-Deckel aufheben

Wie der Bundestag weiter mitteilt, kritisieren Verbände, dass Vermieter ihre Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht verlieren, wenn sie nun auch Strom verkaufen. Die Opposition teilt diese Bedenken. Damit dürften sich Wohnungsunternehmen kaum auf Mieterstrommodelle einlassen, erklärte die Linke-Fraktion. Bei Bündnis 90/Die Grünen stieß vor allem die Beschränkung der Förderung auf 500 MW pro Jahr auf Ablehnung. Die Potenziale würden so bei weitem nicht ausgeschöpft, hieß es. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Abgeordneten unter anderem ein Streichen dieser Deckelung fordern, fand keine Zustimmung.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2017

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