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Stromtarife.de

10/05/2000
16:59 Uhr

Europäische Kommission stärkt Erneuerbare-Energien-Gesetz den Rücken

Einer Erklärung des Energieexperten und forschungspolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN, Hans-Josef Fell, zufolge hat die Europäische Kommission heute einen wegweisenden Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien verabschiedet. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, sich ambitionierte Ziele für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu setzen. Auf diese Weise solle der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2010 auf über 22 Prozent erhöht und gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Europäische Union ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Reduzierung der Treibhausgase erfüllen kann. Dieser Zuwachs müsse durch die gesamte Palette der Erneuerbaren Energien mit Ausnahme der großen Wasserkraft erreicht werden, deren Potentiale weitgehend ausgeschöpft seien.

"Wichtig für Deutschland ist in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten nach dem Subsidiaritätsprinzip freie Hand bei der Wahl der Mittel lässt, mit denen der Ausbau Erneuerbarer Energien erreicht wird", so Fell. Damit stärke nach dem Europäischen Parlament mit seiner Erklärung vor wenigen Wochen nun auch die Kommission das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das seit dem 1. April in Deutschland in Kraft ist.

Fell wies außerdem darauf hin, dass die Europäische Kommission in fünf Jahren nur dann einen eigenen Vorschlag für eine europaweite Rahmenregelung machen werde, wenn die Mitgliedstaaten ihre Ausbauziele nicht erreichen. Der Richtlinienvorschlag für Erneuerbare Energien befinde sich seit fast zwei Jahren in der Diskussion. Laut Fell hatten erste interne Entwürfe aus dem vergangenen Jahr befürchten lassen, die Europäische Kommission wolle dem früheren deutschen Stromeinspeisungsgesetz den Garaus machen und europaweit ein Quotenmodell einführen. In einem fruchtbaren Diskussionsprozess sei es aber gelungen, die Kommission von den Qualitäten und der Effektivität des Stromeinspeisungsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu überzeugen, und den Mitgliedstaaten kein bestimmtes Modell vorzuschreiben. 
 

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