|
|
![]() |
|
![]() |
|
26/05/2000 08:28 Uhr Kartellrechtliche Zustimmung der EU-Kommission zur Bildung von E.ON Presseberichten zufolge steht der kartellrechtlichen Zustimmung der EU-Kommission für die Verschmelzung von Veba und Viag zur E.ON offenbar nichts mehr im Wege. Wie Veba-Vorstandschef Ulrich Hartmann gestern auf der Hauptversammlung des Düsseldorfer Konzerns gesagt haben soll, hätten sich beide Aktiengesellschaften mit Brüssel über die Fusionsbedingungen geeinigt. Im Zuge der Fusion sollen die Beteiligungen an Veag/Laubag, Bewag, HEW und VEW veräußert werden. Außerdem würde PreussenElektra an der deutsch-dänischen Grenze weitere Durchleitungskapazitäten zur Verfügung stellen und der E.ON-Bereich Energie im innerdeutschen Stromhandel keine "Transitkomponente" erheben. Für das laufende Geschäftsjahr
erwarte Hartmann, so die Presse, trotz marktbedingter Einbußen im
Stromgeschäft ein höheres Betriebsergebnis als 1999. Die Ausschüttung
je Aktie solle von 1,07 auf 1,25 Euro (2,44 Mark) steigen. Durch die Fusion
würden weitere große Potenziale erschlossen, die sich auch im
Aktienkurs niederschlagen würden. In den Geschäftsschwerpunkten
Energie und Spezialchemie soll E.ON vor allem die internationale Präsenz
durch Akquisitionen, Kooperationen und Allianzen deutlich ausbauen.
© IWR/Stromtarife.de
Zurück |