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Stromtarife.de


21/07/2000
09:14 Uhr

Landgericht gibt Riva Energie recht

Die Kölner Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke (GEW) dürfen künftig nicht mehr behaupten, dass Vertreter der Riva Energie AG/Essen potenzielle Kunden zum Abschluss von Stromverträgen zu bewegen versuchen, indem sie sich als GEW-Mitarbeiter ausgeben. Das hat das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung beschlossen. Stein des Anstoßes sei, so die Riva Energie AG, ein Artikel in der Kölnischen Rundschau vom 8. Juni 2000 gewesen. Darin habe GEW-Pressesprecher Christoph Preuß behauptet, dass Riva-Mitarbeiter an der Haustür vorgegeben hätten, im Auftrag der GEW unterwegs zu sein. Auch andere in diesem Artikel aufgestellte Behauptungen seien den GEW laut Gerichtsbeschluss nunmehr untersagt zu äußern ­ ansonsten drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark, so Riva weiter. So sei fälschlicherweise die Rede davon gewesen, dass Riva-Mitarbeiter pauschal ein Kooperationsverhältnis mit den Kölner GEW in den Raum gestellt hätten. 

Zum Hintergrund: Nachdem die Essener Riva Energie AG bereits vor wenigen Monaten mit Haustürgeschäften in Nordrhein-Westfalen auf sich aufmerksam machte, hatten die Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) in zwei Fällen Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Verstörte HEW-Kunden hätten sich kürzlich bei HEW gemeldet, nachdem sich Mitarbeiter der Riva Energie AG auf dem Marktplatz und an Haustüren als HEW-Mitarbeiter und Stromableser ausgegeben haben sollen. 
 

IWR/Stromtarife.de
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