21/07/2000
09:14 Uhr
Landgericht gibt Riva Energie recht
Die Kölner Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke (GEW) dürfen
künftig nicht mehr behaupten, dass Vertreter der Riva Energie AG/Essen
potenzielle Kunden zum Abschluss von Stromverträgen zu bewegen versuchen,
indem sie sich als GEW-Mitarbeiter ausgeben. Das hat das Landgericht Köln
per einstweiliger Verfügung beschlossen. Stein des Anstoßes
sei, so die Riva Energie AG, ein Artikel in der Kölnischen Rundschau
vom 8. Juni 2000 gewesen. Darin habe GEW-Pressesprecher Christoph Preuß
behauptet, dass Riva-Mitarbeiter an der Haustür vorgegeben hätten,
im Auftrag der GEW unterwegs zu sein. Auch andere in diesem Artikel aufgestellte
Behauptungen seien den GEW laut Gerichtsbeschluss nunmehr untersagt zu
äußern ansonsten drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000
Mark, so Riva weiter. So sei fälschlicherweise die Rede davon gewesen,
dass Riva-Mitarbeiter pauschal ein Kooperationsverhältnis mit den
Kölner GEW in den Raum gestellt hätten.
Zum Hintergrund: Nachdem die Essener Riva Energie AG bereits vor wenigen
Monaten mit Haustürgeschäften in Nordrhein-Westfalen auf sich
aufmerksam machte, hatten die Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW)
in zwei Fällen Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Verstörte
HEW-Kunden hätten sich kürzlich bei HEW gemeldet, nachdem sich
Mitarbeiter der Riva Energie AG auf dem Marktplatz und an Haustüren
als HEW-Mitarbeiter und Stromableser ausgegeben haben sollen.
IWR/Stromtarife.de
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