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Stromtarife.de


21.12.2000
14:44 Uhr

Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes

Gestern hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts von 1998 verabschiedet (Stromtarife.de berichtete). Mit dem Gesetzentwurf wird die Umsetzung der EU-Gasrichtlinie aus dem Jahr 1998 in nationales Recht fortgesetzt. Die wesentlichen Neuregelungen bestünden in einer Regulierung des Netzzugangsrechts im Wege des verhandelten Netzzugangs mit entsprechender Netzdefinition, Regelungen zu den Netzbetriebsvorschriften, Vorschriften zur Veröffentlichung der wesentlichen geschäftlichen Bedingungen für den Netzzugang und zur buchhalterischen Trennung der Rechnungslegung sowie Vorschriften zur Gewährleistung der Chancengleichheit deutscher Unternehmen bei grenzüberschreitenden Lieferungen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, wird die wettbewerbliche Öffnung der Energiemärkte durch das Verbot der Gebietsabgrenzungs- und ausschließlichen Wegerechtsverträge sowie das Recht auf freien Leitungsbau mit diesen Regelungen ergänzt. Somit werde den Forderungen der EU-Kommission Rechnung getragen.

Die Bundesregierung betrachtet die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes als Konzept einer möglichst schlanken gesetzlichen Normierung. Diese werde durch die betroffenen Wirtschaftsverbände mit organisatorischen und technisch-wirtschaftlichen Detailregelungen (Verbändevereinbarung Gas) konkretisiert, ergänzt und flankiert. Für den Fall, dass das Konzept des verhandelten Netzzugangs unter maßgeblicher Beteiligung der Wirtschaft zu nicht befriedigenden Ergebnissen führe, seien eine Reihe von Verordnungsermächtigungen vorgesehen, die dann ausgefüllt würden, erklärt das BMWI abschließend.

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