27.09.2001
12:30 Uhr
Netznutzungsentgelte: Bundeskartellamt leitet Untersuchung ein
Das Bundeskartellamt hat gegen 22 Stromnetzbetreiber Untersuchungen wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte und der Behinderung anderer Stromanbieter eingeleitet. Bei den im Rahmen eines Vorverfahrens angeschriebenen Unternehmen handelt es sich um Stadtwerke, Regionalversorger und Verbundunternehmen mit länderübergreifenden Netzgebieten. Ein Vergleich auf der Basis einer vom Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) veröffentlichten Netzentgeltuntersuchung für Industrie- und Gewerbekunden zeige, dass die Netzentgelte der 22 betroffenen Unternehmen zwischen 10 % und 80 % höher liegen als die zum Vergleich herangezogenen Entgelte z.B. der Netzbetreiber RWE und Energie Baden-Württemberg. Im Tarifkundenbereich ergeben Netzentgeltvergleiche Unterschiede bis zu 30 %.
Das Amt wertet die Höhe der Differenz als deutliches Indiz für eine missbräuchliche Gestaltung der Entgelte. Nicht auszuschließen sei, dass bei Heranziehung ausländischer Vergleichsunternehmen die Differenzen noch deutlicher ausfallen würden, wenn das inländische Entgeltniveau insgesamt überhöht sein sollte. Weiterhin untersucht das Bundeskartellamt, ob die Netzeigentümer dritte Stromanbieter behindern, indem sie Strombeschaffung und -vertrieb über den Bereich der Netznutzungsentgelte quersubventionieren. Dies wäre der Fall, wenn die den konkurrierenden Stromanbietern in Rechnung gestellten Netznutzungsentgelte nicht mit ausreichendem Abstand unter den Stromkomplettangeboten der Netzeigentümer liegen. Die betroffenen Unternehmen haben vier Wochen Gelegenheit Stellung zu nehmen. Sollte sich nach der Auswertung der angeforderten Daten der Anfangsverdacht missbräuchlich überhöhter Entgelte erhärten, wird gegen die Unternehmen ein förmliches Missbrauchsverfahren eröffnet werden. Ein entsprechendes Verfahren läuft bereits gegen die in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern tätige e.dis Energie Nord AG.
© IWR/Stromtarife.de
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