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31.08.2011
11:23 Uhr
Atomausstieg: BNetzA hält Kaltreserve für nicht notwendig
Bonn - Die Bundesnetzagentur hat ihren Bericht zur Notwendigkeit eines Reservekernkraftwerks im Sinne der Neuregelung des Atomgesetzes (AtG) vorgelegt. Nach Abwägung aller derzeit bekannten Umstände wird die Bundesnetzagentur den Reservebetrieb eines Kernkraftwerks für diesen und den nächsten Winter nicht anordnen. „Ausschlaggebend ist, dass die Untersuchungen jetzt übereinstimmend ergeben, dass auch im Fall außergewöhnlicher Störungen, sog. exceptional contingencies, das Übertragungsnetz ohne Einsatz eines Reservekernkraftwerks beherrschbar bleibt. Dies ist dadurch möglich geworden, dass seit dem zweiten Moratoriumsbericht zusätzliche konventionelle Kraftwerksreserven ermittelt werden konnten“, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
„Wir haben in Bezug auf das Großkraftwerk 3 in Mannheim (GKM3), das Kraftwerk 2 Mainz-Wiesbaden und das Kraftwerk Block C in Ensdorf sicherstellen können, dass diese für die Spannungshaltung im Rhein-Main-Neckar-Raum wichtigen Anlagen im Bedarfsfall für die Erbringung von Reserveleistungen zur Verfügung stehen können. Im Falle von GKM3 trug dazu die Bereitschaft des Landes Baden-Württemberg bei, das die erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen verbindlich zugesagt hat. Insgesamt haben wir in Deutschland zusätzliche, gesichert zur Verfügung stehende Reservekapazitäten in Höhe von 1.009 MW sowie gesichert zur Verfügung stehende Reserveleistung in Österreich in Höhe von 1.075 MW ermittelt. Insoweit war die Entscheidung des Gesetzgebers, auch ein Reservekernkraftwerk zu prüfen, keineswegs erfolglos, sondern hat die Suche nach Alternativen beschleunigt und gefördert", so Matthias Kurth weiter.
Unstrittig sei, dass sowohl ohne die Anordnung des Reservebetriebs als auch mit der Anordnung des Reservebetriebs noch immer Risiken für die Versorgungssicherheit verblieben. Eine vollständige Absicherung gegen jedwedes Risiko ist aus Sicht der Bundesnetzagentur aber technisch und wirtschaftlich unmöglich. „Beim jetzigen Erkenntnisstand sind allerdings die wesentlichen Extremsituationen für die Übertragungsnetze durch das vorhandene Eingriffsinstrumentarium der ÜNB und damit ohne die Anordnung eines Reservekernkraftwerks beherrschbar", stellte Kurth fest.
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