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Stromtarife.de-Home >>Strom-Tarifrechner >> Wechseltipps >> Häufige Tarif-Fragen >> Wie gut ist der Anbieterservice?

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Was ist mit Sondertarifen (Nachtstrom)? Die bundesweiten Angebote sind - neben den noch weiterhin gültigen Standardtarifen - als Spezialangebote anzusehen und auf Privatkunden ohne Nachtstrom (NT) ausgerichtet. Im Klartext: Die neuen Produkte werden Privatkunden mit Nachtstrom derzeit immer noch nicht angeboten.
Was muß ich als Privatkunde bei einem Anbieterwechsel beachten? Lesen Sie hierzu unsere ausführlichen Wechseltipps.
Ich suche einen günstigen Anbieter für Gewerbestrom. Wo finde ich Ansprechpartner?

Als Gewerbetreibender haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  1. Sie schließen sich einem Strompool an. Adressen und Ansprechpartner finden Sie auf unserer Seite http://www.Stromtarife.de/links/strompools.html.
  2. Sie schließen sich einem Rahmenvertrag an. Solche Rahmenverträge mit Stromversorgern werden beispielsweise von Ihrer Innung oder einem Verband, bei dem Sie Mitglied sind, abgeschlossen.
  3. Sie suchen sich einen bundesweiten Anbieter von Gewerbestrom in unserem Tarifrechner für Gewerbestrom.
Allgemeine Informationen: http://www.Stromtarife.de/rechner/gewerbestromtarife.html
Können Sie uns einen seriösen Anbieter empfehlen?

Aus Gründen der Unabhängigkeit und Neutralität des IWR können wir keine Empfehlungen für oder gegen bestimmte Anbieter aussprechen. Eine eingehende und zeitnahe Unternehmensanalyse bwz. -bewertung der unterschiedlichen Anbieter ist schon aufgrund der Vielzahl (ca. 1000) nicht durchführbar. Infoquellen:

  1. Anhand des seit mehreren Jahren eingeführten Servicebarometers können Sie sehen, wie die Stromtarife-Leser den Service des von Ihnen ausgewählten Stromanbieters beurteilt haben.
  2. In unserem kostenlosen Stromtarife-Newsletter informieren wir Sie aber regelmäßig, umfassend und schnell über positive und negative Erfahrungen unserer Leser beim Anbieterwechsel. Zur Anmeldung zum Newsletter
Kann man wieder zurück wechseln? Ja, denn es besteht eine gesetzliche Anschlußpflicht des örtlichen Stromversorgers.
Meine Stromrechnung zeigt mir andere Kosten an als der  IWR-Tarifrechner. 

Mögliche Gründe:

  1. Sie haben eine alte Abrechnung in den Händen. Seit dem 01.01.2003 sind jedoch zusätzlich 2,05 Ct (4 Pf) je Kilowattstunde Stromsteuer (Ökosteuer) zu zahlen, die der Rechner berücksichtigt
  2. Bei Ihnen ist möglicherweise noch ein Wechselstromzähler und kein Drehstromzähler installiert
  3. Sie haben einen Sondertarif (Zweitarifzähler)
Es wird behauptet: Der jeweilige Stromzähler im Haushalt ist Eigentum des bisherigen Stromlieferanten. Bei Wechsel des Lieferanten würden für den Zähler separate Kosten entstehen, welche nicht in den Grundgebühren des neuen Lieferanten enthalten sind. Der Zähler ist normalerweise im Eigentum des bisherigen Stromlieferanten. Er wird bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter in der Regel nicht ausgewechselt. Zusätzliche Kosten durch den alten Versorger fallen aber nicht an. Wenn Sie wechseln, zahlen Sie die bisherige Zählergebühr /Grundgebühr an den neuen Stromlieferanten, der alles weitere mit dem alten Versorger regelt. Der alte Stromlieferant bleibt aber für das Funktionieren und den Unterhalt des Stromnetzes verantwortlich. Er ist jetzt nur nicht mehr Stromlieferant und Netzbetreiber, sondern für Sie nur noch der Stromnetzbetreiber (ähnlich wie die Telekom für das Telefonnetz zuständig ist, selbst wenn Sie über einen anderen Provider telefonieren).
Warum finde ich meinen Stromversorger bzw. die Stadtwerke nicht in der Liste?

Mögliche Gründe:

  1. Haben Sie im Tarifrechner die richtige Einstellung gewählt? Mit der Voreinstellung "Anbieter: Nur bundesweite Anbieter" erhalten Sie nur die bundesweiten Anbieter. Mit "Anbieter: Bundesweite und regionale Anbieter" erhalten Sie dagegen die komplette Liste mit derzeit über 900 Angeboten.
  2. Zur besseren Uebersicht für den Stromkunden und zur Einordnung der Anbieter wird bei stromtarife eine Trennung zwischen der Rubrik "Stromlieferant" (wie beispielsweise Ihre Stadtwerke oder andere bundesweite Anbieter) und "Vermittler/Strompools" vorgenommen. Der IWR-Tarifrechner (Haushalte) enthält derzeit die Anbieter, die sich vertraglich zur Stromlieferung verpflichten. Darüber hinaus drängen immer mehr Unternehmen auf den deutschen Markt, die als sog. Strommakler, als Poolanbieter oder als Vertriebsgesellschaft auftreten. Diese Unternehmen, deren Dienstleistung i.d.R. in der Vermittlung eines Stromanbieters und in der Abwicklung des Anbieterwechsels besteht, finden Sie auf unserer Seite "Strompools" unter  http://www.Stromtarife.de/links/strompools.html
  3. Sie finden Ihren Anbieter trotzdem nicht?


Es gibt rd. 900 ! Stromversorger in Deutschland, die es zu erfassen gilt ...
Schreiben Sie uns hier eine E-mail, wenn Sie einen Versorger vermissen!

Gibt es eine Regulierungsbehörde für den Strommarkt? Ja, seit dem 01.07.2004 ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Postdienste (regtp) auch für den Strommarkt zuständig. Leider ist mit einer effektiven Marktregulierung seitens der Behörde erst nach einer "Einarbeitungszeit", etwa ab Januar 2005, zu rechnen. In schwierigen Fällen bleibt daher vorerst nur der Gang zum Bundeswirtschaftsministerium (http://www.bmwi.de) oder zu den zuständigen Verbraucherzentralen (http://www.Stromtarife.de/links/verbraucherzentralen.html).
Hat der Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus die Möglichkeit, individuell fuer seine Wohnung einen Stromlieferanten frei zu wählen, oder muss er dies mit den anderen Mietern /Eigentümern abstimmen? Im Mehrfamilienhaus gibt es für jede Wohnung einen eigenen Stromzähler zzgl. eines weiteren Stromzählers fuer alle Parteien (allg. Hausstrom). Sie können immer dann ohne Rücksicht auf andere wechseln, wenn Sie einen eigenen Vertrag (separaten Zähler) mit dem Versorger haben. Eine Zustimmung aller Parteien ist dann nicht erforderlich. Anders ist es in dem Fall, wenn der Strom über einen Gemeinschaftszähler (Flurlicht, etc.) abgerechnet wird. Je nach Satzung kann die Eigentümergemeinschaft verantwortlich sein und dann ist eine Wechselentscheidung auf dieser Grundlage zu treffen.
Darf ich als Vermieter eines Mehrfamilienhauses die gesamte Stromabrechnung übernehmen und mit den Mietern nach Zwischenzählern abrechnen - genauso wie bei Gas oder Wasser? Das ist durchaus möglich. Allerdings müssten die Mieter mit dieser Lösung einverstanden sein, zumal wenn eine Wohnung mit separatem Zähler vermietet wurde. Zusätzliche Kosten entstehen durch den Ausbau der alten Zähler und durch den Einbau der neuen Zwischenzähler. Werden keine Zwischenzähler eingebaut, stellt sich die Frage nach dem gerechten Abrechnungsmodus (Wohnfläche bzw. pro Kopf).
Kann es sein, dass ich in den neuen Bundesländern wegen der Braunkohleschutzklausel bestimmte Stromangebote nicht beziehen kann? Grundlage ist das Gesetz zur Neureglung des Energiewirtschaftsrechts, Artikel 4, § 3 (http://www.iwr.de/re/eu/recht/ewg.html).
Auf den ersten Blick ist die Regelung unverständlich. Allerdings hätten nach der Wende und ohne die Investitionen in die Braunkohle vermutlich mehrere tausend Arbeitsplätze in den neuen Bundesländern nicht erhalten werden können. Um diese Investitionen abzusichern, gibt es die Schutzklausel, die eine "ausreichend hohe Verstromung" von Braunkohle berücksichtigen soll. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat dem Deutschen Bundestag im Jahre 2002 über die Auswirkungen der Regelung auf die Braunkohlenverstromung und Strompreisentwicklung in den Ländern zu berichten. Sofern auf der Grundlage des Berichts keine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2005 vorgenommen wird, tritt die Übergangsvorschrift am 31. Dezember 2003 ausser Kraft. So steht's bisher im Gesetz. Wechselwillige in den neuen Ländern haben aber prinzipiell die Möglichkeit, über einen Strompool innerhalb der neuen Bundesländer einen anderen Anbieter aus den neuen Bundesländern auszuwählen und so einen günstigeren Preis auszuhandeln.
Demnächst möchte ich ein Haus bauen und natürlich einen Stromanbieter meiner Wahl gleich von Anfang an nehmen. Was muss ich tun, wer liefert mir den Stromzaehler? Zunächst einmal erhält man beim Netzbetreiber den Baustrom und den Baustromzähler. Dies wird in einem separaten Vertrag geregelt, der nichts mit dem Hausanschluss zu tun hat. Der Netzbetreiber legt auch den Hausanschluss inklusive Zähler. Wenn man einen anderen Anbieter als den lokalen Versorger/Netzbetreiber wählen möchte, sollte sichergestellt sein, dass der neue Versorger auch tatsächlich zum Tag des Einzugs liefern kann.