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28.03.2012, 09:37 Uhr Keine EEG-Verordnungs-Ermächtigung: BWE erleichtertBerlin - Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) begrüßt, dass die Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag zum Entwurf des EEG-Änderungsgesetzes die sogenannte Verordnungsermächtigung gestrichen haben. Der Paragraph hätte der Bundesregierung erlaubt, die vergüteten Strommengen für Windenergie und andere Erneuerbare Energien per Verordnung zu reduzieren. Medienberichten zufolge hat sich die Koalition zu Beginn der Woche darauf geeinigt, dieses zunächst geplante Instrument wieder aus ihrem Gesetzentwurf zu streichen. Der BWE hatte in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass allein die Möglichkeit einer Verordnung zu einem erhöhten Finanzierungsrisiko und damit zu steigenden Kosten und zu unnötigen Mehrkosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien führen würde. Darüber hinaus hätte diese Änderung die Grundstruktur des EEG beeinträchtigt.
Nicht an den Grundfesten des EEG rühren"Dass die Koalitionsfraktionen jetzt die Streichung der Verordnungsermächtigung beantragt haben, war ein richtiger Schritt. Das zeigt, wie notwendig ein transparentes parlamentarisches Verfahren für die Ausgestaltung der Energiewende ist. Das Projekt ist viel zu wichtig, als dass per Verordnung an den Grundfesten des EEG gerührt werden sollte. Die Parlamentarier haben hier ihre Verantwortung erkannt und diese wahrgenommen," erklärte BWE-Präsident Hermann Albers in Berlin.
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