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16.04.2012, 15:31 Uhr

KWK-Ziele in Gefahr: Experten diskutieren im Bundestags-Ausschuss

Berlin - Um den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie Anfang der kommenden Woche. Sachverständige von Unternehmen und Verbänden sollen Stellung zu dem Gesetzentwurf beziehen. Eingeladen sind neben dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, der Prognos AG und dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) u.a. auch die Vattenfall Europe AG, der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), der Ökostromanbieter Lichtblick und das Öko-Institut.

Ziel: 25 Prozent KWK-Strom bis 2020

Die Bundesregierung will die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) verbessern, damit der Anteil dieser Technik an der deutschen Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 25 Prozent erreichen kann. Durch diese Technik werde im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie erzielt. Mit der Novelle sollen die Zuschläge für KWK-Anlagen, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen, erhöht werden. Nachrüstungen und Modernisierungen von Anlagen sollen erleichtert werden und es ist eine Förderung von Wärmespeichern vorgesehen. Sehr kleine KWK-Anlagen sollen in Zukunft unbürokratisch pauschalierte Zuschlagszahlungen erhalten.

Ohne Novelle nur 20 Prozent erreichbar

KWK-Anlagen werden durch Zuschläge auf den Strompreis gefördert. Die Förderung ist seit 2009 auf 750 Millionen Euro im Jahr begrenzt. Die Bundesregierung beziffert die Kosten der Förderung zwischen 2003 und 2006 auf etwa 800 Millionen Euro pro Jahr. Durch das Auslaufen der Förderung bestimmter Anlagekategorien habe sich die Förderung 2008 auf 521 Millionen Euro verringert und sei 2009 auf 386 Millionen Euro gesunken. Bei unveränderter Förderung werde die Kraft-Wärme-Kopplung im Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent an der Nettostromerzeugung erreichen. Damit werde das Ziel eines Anteils von 25 Prozent nicht erreicht, so die Bundesregierung. Daher solle das Gesetz novelliert werden, „um zur Erreichung des 25 Prozent-Ziels beizutragen“.

B.KWK: Novelle verfehlt Ziel mit Sicherheit

Die Novellierung des Gesetzes ist für den B.KWK ein Schritt in die richtige Richtung, reiche aber nicht aus, um das Ziel wirklich zu erreichen. Das erklärte Ziel einer Verdopplung des KWK-Stromanteils bis 2020 sei ohnehin nicht sehr anspruchsvoll, allerdings werde auch dieses bei einer zu schwachen Neujustierung des Gesetzes nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs mit Sicherheit verfehlt. "Ziel und Handeln müssen zusammenpassen", so der B.KWK-Präsident Bertold-Müller-Urlaub.


© IWR, 2012

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