versorger_
Stromtarife.de-Home >> Strom-Meldungen >> IWR-Pressedienst >> Veranstaltungen >> Strom-Tarifrechner >> Jobs

16.04.2014, 11:01 Uhr

Wie die EU ihren Einfluss auf die nationale Energiepolitik erweitert

Münster - Die neuen Leitlinien für staatliche Umwelt- und Energiebeihilfen, die vergangene Woche von der EU-Kommission vorgestellt wurden, sollen im Grundsatz europaweit einheitliche Regeln bei den Privilegien für energieintensive Industriezweige sein. Sie ermöglichen weiterhin Entlastungen bei den Kosten des Ausbaus regenerativer Energien. Aus rechtlicher Sicht bedeuten sie aber gleichzeitig auch einen Eingriff der EU in ein Politikfeld, dass bislang eigentlich den nationalen Regierungen vorbehalten war.

Denn die neuen Leitlinien erweitern die Einflussnahme der EU auf die staatliche Energiepolitik. Nach Auffassung von Rechtsexperten erfolgt diese Einflussnahme nach den neuen Regeln sogar in unzulässiger Weise.

Stiftung Umweltenergierecht: EU nimmt in rechtlich unzulässiger Weise Einfluss

Diese Meinung vertritt u.a. auch die Stiftung Umweltenergierecht aus Würzburg. Zu den Förderern dieser Stiftung zählen zahlreiche Verbände und Unternehmen auch aus der Regenerativen Energiewirtschaft. Rechtsassessor Thorsten Müller ist wissenschaftlicher Gesamtleiter der Stiftung. Er erklärt: „Durch die in den Leitlinien neu gefassten Anforderungen nimmt die die EU-Kommission erheblichen und nach unseren Analysen in rechtlich unzulässiger Weise Einfluss auf die Ausgestaltung der Förderung erneuerbarer Energien in den Mitgliedstaaten. Sollte die Rechtsauffassung der EU-Kommission, dass das EEG eine Beihilfe sei, letztlich Bestand haben, würde auch Deutschland diesem Einfluss ausgesetzt sein und könnte die EU-Kommission erheblichen Einfluss auf die weitere Ausgestaltung des EEG nehmen.“

Entscheidung, ob EEG-Ausnahmen Beihilfe sind, noch vor der Sommerpause?

Die endgültige Entscheidung, ob das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von der EU-Kommission als Beihilfe eingestuft wird oder nicht, steht noch aus. Allerdings deutet einiges daraufhin, dass es zu einem derartigen Ergebnis kommen könnte. Immerhin hatte die Kommission in einer Vorab-Bewertung diese Einschätzung vorgenommen. Eine Entscheidung mit erhebliche Konsequenzen für weitere Gestaltung des EEG. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia hatte zuletzt geäußert, dass ein Abschluss des Beihilfeverfahrens noch vor der Sommerpause angestrebt werde. Konkrete Fristen gibt es bei derartigen Verfahren der EU nicht.

Auch Gabriel kritisierte Kompetenzüberschreitung der EU

Auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte zu Beginn der EU-Beihilfeverfahrens gegen die EEG-Ausnahmen erklärt, dass die EU durch diese Überprüfung ganz klar ihre Kompetenzen überschreitet. Gabriel hatte in diesem Zusammenhang von „Trickserei“ gesprochen. Die EU-Kommission versuche, so Gabriel, sich über das Wettbewerbsrecht einen Zugang zu einem Bereich zu verschaffen, wo sie eigentlich keine Zuständigkeit habe, nämlich die nationale Energiepolitik.

Weitere Nachrichten und Infos zum Thema EEG und EU-Beihilfeverfahren:

Neue EU-Leitlinien zu Energie-Beihilfen: Wie unterschiedlich die Bewertungen ausfallen


© IWR, 2014

Mehr Nachrichten und Informationen zum Thema

© IWR




zurück

Energiejobs

providata GmbH sucht: Sachbearbeiter II Systembetreuung m/w/d Trianel GmbH sucht: Teamleiter:in Technik & Realisierung | Onshore Wind (m/w/d)

Pressemitteilungen

VSB Gruppe erneut als Top Company von kununu ausgezeichnet ENOVA steigt als Repowering-Experte in den ehemals größten Windpark Europas in Midlum ein