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28.07.2014, 11:36 Uhr

Bioenergie & KWK: Was das neue EEG 2014 für Folgen hat

Berlin – Der Infotag des B.KWK e.V. Energie-Termin: Hauptversammlung - PNE WIND AG am 04. September 2014 in Berlin greift die neuen Bestimmungen für bestehende und neue Bioenergieanlagen sowie für bestehende und neue KWK-Anlagen zur Eigenstromversorgung auf und vermittelt wesentliche Änderungen der Gesetzesnovelle. Das Inkrafttreten des neuen EEG am 1. August 2014 markiert den Beginn einer neuen Phase in der deutschen Energiewirtschaft. Die beschlossenen Änderungen der Förderparameter betreffen alle Erneuerbaren Energien – mit besonders tiefgreifenden Konsequenzen für die Bioenergie. Und über die Ausweitung der EEG-Umlage auf eigenerzeugten Strom sind auch fossile Stromerzeugungsanlagen betroffen, vor allem KWK-Anlagen zur Selbstversorgung mit Strom.

Im Zuge des Infotages wird ein Gutachten zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Belastung von Eigenstrom erläutert und es wird sich mit den Aussichten und Konsequenzen einer möglichen Klage befasst.

EEG 2014: Kompakter Überblick an einem Tag

Die Veranstaltung verschafft an einem Tag einen kompakten Überblick über die wesentlichen Änderungen der Gesetzesnovelle für alle Erneuerbaren Energien mit Schwerpunkt KWK und Bioenergie. Es werden vertiefend die Änderungen für bestehende und neue Anlagen zum Einsatz von Bioenergie (feste Biomasse, Biogas, Biomethan) behandelt. Der Einbezug von Eigenerzeugungsanlagen in die EEG-Umlage wird genauso wie die wirtschaftlichen Konsequenzen und mögliche Optionen untersucht.


© IWR, 2014

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