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28.08.2014, 17:06 Uhr

Windkraft-Branche kommt nach EEG-Reform nicht zur Ruhe

Husum / Kiel – Von einer Ruhe nach den Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist in der Windenergie-Branche nicht viel zu spüren. Dies wurde bei einer Windenergie-Fachtagung in Kiel deutlich.

Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie (BWE), erklärte auf der windwert, die in dieser Woche im Kieler Schloss stattfand: "Wir können davon ausgehen, dass wir, was Novellierungen angeht, kaum noch zur Ruhe kommen." Diskutiert wurde zudem über weitere energiepolitische Themen, technische Neuerungen und Finanzierungsmodelle für die Onshore-Windenergie.

Schleswig-Holstein führt beim Windkraft-Ausbau

Zu der Konferenz, die seit 2011 jährlich stattfindet, kamen dieses Jahr 200 Teilnehmer. Insgesamt wurden dafür 15 Referenten von der Netzwerkagentur windcomm eingeladen. Kürzlich wurden die Windenergie-Zubauzahlen für das 1. Halbjahr vorgezeigt. Daraus ist hervorgegangen, dass in Schleswig-Holstein bis Juni knapp 160 Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von über 440 Megawatt (MW) aufgestellt wurden. Im Ländervergleich führt das Bundesland mit großem Abstand. Laut Dr. Markus Hirschfeld vom Energiewendeministerium in Kiel sind 400 weitere Projekte bereits beantragt und befinden sich in Bearbeitung.

Ansprüche für Projekt-Finanzierungen werden steigen

Der Bauboom von Windkraftanlagen im ersten Halbjahr ist auf Vorzieheffekte wegen der EEG-Reform zurückzuführen. Gehen die Windparks noch dieses Jahr ans Netz, gilt noch das alte EEG 2012. Dabei ist die Vergütung höher, aber vor allem sicherer, denn in der Reform soll dies geändert werden. Es sieht vor, dass alle drei Monate die Vergütung in Abhängigkeit zum Zubau neu berechnet wird. Projektfinanzierungen seien zwar weiterhin möglich, erklärte Holger Zervas, Leiter des Bereichs Firmenkunden der IB.SH. Allerdings würden die Kreditinstitute bei der Finanzierung von Erneuerbare-Energie-Projekten in Zukunft voraussichtlich höhere Ansprüche an die Projektbeteiligten sowie die Eigenmittelausstattung und die Kapitalreserve stellen.

Hohmeyer: Kanzlerin wird keine Ausschreibung gegen Willen der Bevölkerung durchsetzen

Voraussichtlich ab 2017 wird die Vergütung über Ausschreibungen ermittelt. Das Unternehmen, das den Strom zum vermeintlich günstigsten Preis produzieren kann, soll hierbei den Zuschlag erhalten. Albers bezeichnete es als einen „Schritt zur Remonopolisierung“ der Energiewirtschaft. „Dieses EEG geht exakt in die falsche Richtung“, erklärte zudem Professor Dr. Olav Hohmeyer von der Universität Flensburg und appellierte an die Teilnehmer, der Bundesregierung dies deutlich zu machen. Gegen den Willen der Bevölkerung und der großen Energieversorgungsunternehmen werde die Bundeskanzlerin keine Ausschreibungsmodelle durchsetzen. Hohmeyer präsentierte außerdem seine Thesen, nach denen Deutschland bis zum Jahr 2035 seine Energieversorgung zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien umstellen und die EEG-Umlage trotzdem unter 3,5 Cent pro Kilowattstunde halten könne.

Um innovative Windmesssysteme, die eine optimale Ausrichtung der Windkraftanlage erlauben, Verbesserung der Strömung an den Rotorblättern und weitere Möglichkeiten der Ertragsoptimierung ging es in den technischen Vorträgen. „Die Integration der wetterabhängig schwankenden Windenergie in das Stromnetz, die Anpassung der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen an die Nachfrage und die Umsetzung der politischen Ziele der Energiewende sind Themen, die Stoff für viele weitere Konferenzen liefern“, sagte Holger Arntzen vom Veranstalter windcomm.

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© IWR, 2014

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