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01.09.2014, 15:12 Uhr

Vorzieheffekt: Photovoltaik-Zubau zieht im Juli kräftig an

Münster - Der Zubau von Photovoltaik(PV)-Anlagen in Deutschland ist im Juli 2014 gegenüber dem Vormonat um mehr als 80 Prozent angestiegen. Seit August gelten die Regeln des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Aufgrund von Vorzieheffekten waren die Zubauzahlen im Juli deutlich höher als noch im Vormonat. Auch im Juli 2013 wurde weniger Solarleistung in Deutschland installiert.

Juli-Zubau sogar über Vorjahresniveau – Gesamtjahr schwach

Im Juli wurden 10.720 neue Photovoltaikanlagen gemeldet, die über eine installierte Nennleistung von 344,7 Megawatt (MW) verfügen. Darin enthalten sind Kleinanlagen mit wenigen Kilowatt Leistung bis hin zu Solarkraftwerken wie z.B. in Sachsen-Anhalt und Saarland mit einer Nennleistung von bis zu sieben MW. Zum Vergleich: Im Juni wurden PV-Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von insgesamt nur 188,6 MW errichtet. Somit klettern die Juli um knapp 83 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Auch gegenüber dem Juli des letzten Jahres hat der Wert erhöht (Juli 2013: 313 MW). Von Januar bis Juli wurden damit insgesamt 1.360 MW neu installiert. Dem stehen 2.111 MW im gleichen Zeitraum des Vorjahres gegenüber. Das bedeutet einen Rückgang um knapp 36 Prozent.

Wenn der bisherige monatsdurchschnittliche PV-Zubau in Deutschland im Jahr 2014 mit gleichem Tempo fortgesetzt wird, könnte ein Jahreszubau von gut 2.300 MW erreicht werden. Damit käme Deutschland in Reichweite des anvisierten Zubaudeckels der Regierung in Höhe von 2.500 MW pro Jahr. Doch wie sich der Zubau nach der EEG-Reform entwickeln wird, bleibt abzuwarten.

EEG-Reform bringt Neuerungen für die Photovoltaik

Seit August gelten die Regeln des reformierten EEG 2014. Diese sehen im Solarbereich vor, dass der selbst erzeugte und selbst verbrauchte Strom aus einer PV-Anlage mit 40 Prozent der EEG-Umlage in Höhe von derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde (kWh) belastet wird. Übergangsweise sind bis Ende 2015 30 Prozent der Ökostrom-Umlage auf diese Eigenversorgung zu entrichten. Diese Regeln gelten nur für Anlagen mit einer Leistung von über zehn Kilowatt. Die Vergütungssätze für Kleinanlagen für Dachanlagen bis zu einer Größe von zehn kW betrugen im August 12,75 Cent/kWh (September: 12,69 Cent/kWh), für Anlagen bis zu 40 kW 12,40 Cent/kWh (September: 12,34 Cent/kWh) und für Dachanlagen bis zu 500 kW bei 11,09 Cent/kWh (September: 11,03 Cent/kWh). Freiflächenanlagen bis zu einer Größe von 500 kW wurden im August mit 8,83 Cent/kWh (September: 8,79 Cent/kWh) vergütet. Freiflächen-Anlagen über 500 kW müssen den erzeugten Strom seit August direkt vermarkten.

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