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27.01.2015, 11:30 Uhr

Maschinenbauer warnen vor "schlecht gemachtem Ausschreibungs-System"

Frankfurt/Berlin – In dieser Woche wird es Ernst: Am Mittwoch will das Bundeskabinett die Verordnung zur Pilotausschreibung für Solarenergie verabschieden. Die deutsche Maschinenbau-Branche verweist auf negative Beispiele und Folgen aus dem Ausland, in denen ein schlecht gemachtes Ausschreibungssystem umgesetzt wurde.

Gerd Krieger, stellvertretender Geschäftsführer des Fachverbandes Power Systems im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA Power Systems)sieht auch die Chancen des Systemwechsels. Der Verband warnt jedoch davor, dass ein übereilter und wenig durchdachter Ausschreibungsmodus für die Technologiefirmen auf dem Heimatmarkt schmerzlich seien.

Systemwechsel kann Innovationen fördern

Krieger erklärte: "Die Stromerzeugungssparte des deutschen Maschinenbaus vermisst verlässliche Bedingungen, um neue Kraftwerksprojekte und Anlagenparks sinnvoll zu planen und abzusichern. Die Anlagenhersteller müssen besser heute als morgen abschätzen können, wie künftig die Auswahlkriterien aussehen, nach denen der Zubau von erneuerbarer Energie realisiert wird. Der Systemwechsel hin zu wettbewerblichen Bedingungen ist gut und kann Innovationen fördern. Wir haben aber in anderen Märkten auch gesehen, dass ein schlecht gemachtes Ausschreibungssystem eine gute Entwicklung abwürgen kann."

Ausgestaltung der Solar-Ausschreibung für alle regenerativen Sparten von Interesse

Am Mittwoch (28.01.2015) wird das Kabinett jene Verordnung verabschieden, mit der die Vergütung und der Zubau von erneuerbarem Strom mittels Ausschreibungsverfahren getestet werden. Diese Verordnung betrifft ausschließlich Solaranlagen, die auf Freiflächen betrieben werden. Doch auch Hersteller von anderen Stromerzeugungsanlagen haben ein Interesse daran, wie die Verordnung ausgestaltet sein wird. Denn sie bildet die Grundlage für weitere, technologiespezifische Ausschreibungsverordnungen. Der VDMA Power Systems vertritt insbesondere die Hersteller von Windenergieanlagen, aber auch die Interessen der Hersteller von Wasserkraftanlagen, Brennstoffzellen, Gas-/Dampfturbinen und -anlagen sowie Motorenanlagen, z.B. Biogas-BHKW.

Ausschreibungen zum Erfolg verdammt

Die Ungeduld mit der Energiepolitik wächst laut VDMA in der Branche. Dennoch wäre ein übereilter, wenig durchdachter Ausschreibungsmodus für die Technologieanbieter auf ihrem Heimmarkt schmerzlich. "Wir haben wechselhafte Jahre hinter uns. Mal versetzen uns die ungewissen Rahmenbedingungen in eine Starre, mal halten Vorzieheffekte die ganze Wertschöpfungskette auf Trapp. Eine seriöse Entwicklung des Systemwechsels mit klar definierten Zeiträumen und Meilensteinen bringt die Chance, dieses Auf und Ab zu beenden. Wir haben diese erste Photovoltaik-Verordnung konstruktiv aber kritisch kommentiert und die Erfahrung des Maschinenbaus aus Ausschreibungsverfahren anderer Länder eingebracht. Die Ausschreibungen und das neue Strommarktdesign müssen ein Erfolg werden. Etwas anderes können wir uns auch als Technologieführer in Deutschland nicht leisten", betont Krieger.

VDMA Power Systems sieht vier Haupt-Anforderungen an Ausschreibungs-System

Ein erfolgreiches Ausschreibungsverfahren beinhaltet für den Fachverband Power Systems vier wesentliche Elemente: Die Ausbauziele 2020 für die verschiedenen Erzeugungsanlagen müssen erstens erreicht werden. Zweitens muss sie den Gebrauch innovativer Technologie anreizen. Drittens müssten Ausschreibungen aus Sicht des Verbands die spezifischen Besonderheiten der Technologien berücksichtigen, die sich ebenso technologiespezifisch auf die Kosten, die Planungs- und die Bauphasen von Projekten auswirken. Und viertens müsse der administrative Aufwand für die Ausschreibungsteilnehmer niedrig gehalten werden, damit sich auch kleine Akteure wie die in Deutschland charakteristischen Bürgerbeteiligungen weiter engagieren können.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2015

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