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27.11.2015, 08:02 Uhr

BMWi will Ausbau erneuerbarer Energien planbarer gestalten

Berlin - Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will die Vergütungshöhe für die erneuerbaren Energien zukünftig über Ausschreibungen festsetzen. Ziel ist es zudem, den Ausbau planbarer zu gestalten. Drei Ziele will das BMWi erreichen, ein wichtiges Ziel ist aber nicht dabei.

Ab 2017 sollen die Vergütungssätze für Erneuerbare-Energien-Anlagen in einem Ausschreibungsverfahren zwischen den Anlagenbetreibern ermittelt werden. Was in einer Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen derzeit getestet wird, soll grundsätzlich auch bei anderen grünen Technologien wie Windenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie zur Regel werden.

EE-Ausschreibungen: Welche Ziele das BMWi erreichen will

Das BMWi will mit dem Ausschreibungssystem drei Ziele erreichen. Einerseits soll die Planbarkeit des Ausbaus verbessert werden, d.h. mehr Planwirtschaft und weniger Marktwirtschaft stehen im Vordergrund. Durch die Ausschreibungen sollen die im EEG 2014 festgelegten Ausbaukorridore eingehalten werden. Des Weiteren erwartet das BMWi, dass die Ausschreibungen zu mehr Wettbewerb zwischen den Anlagenbetreibern führen und die Kosten für den Ausbau gering gehalten werden. Letztendlich soll die Akteursvielfalt unter den Anlagenbetreibern erhalten bleiben, was viele Experten schon jetzt bezweifeln.

Erneuerbare Energien: Industriepolitische Ziele nicht vorhanden

Alle drei genannten Ziele des BMWi betreffen den reinen Aus- und Zubau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Industriepolitische Ziele zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung oder konzeptionelle Ansätze zur Stärkung der regenerativen Industrie im internationalen Wettbewerb werden nicht genannt.

Die Ausschreibungs-Schwerpunkte für die einzelnen Technologien

Am 25. November 2015 hat das BMWi ein Eckpunktepapier erstellt. Dieses bildet die Grundlage für eine gesetzliche Änderung des EEG. Dabei konzentriert sich die Umstellung auf die Technologien, die laut BMWi den größten Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele leisten sollen, nämlich Onshore- und Offshore-Windenergie sowie solare Strahlungsenergie. Im Offshore-Windsektor ist ein zentrales Ausschreibungsmodell vorgesehen. Bei der Photovoltaik bleiben Anlagen unter 1 MW Leistung von der Ausschreibung ausgenommen.

Für die Biomasse wird zunächst keine Ausschreibung vorgeschlagen. Ohnehin ist der Markt eingebrochen und der reale Neubau mit anvisierten 19 MW für das Jahr 2015 nahe Null. Die bestehenden Regelungen des EEG 2014 sollen für die Bioenergie beibehalten bleiben. Auch für die Wasserkraft wird es keine Ausschreibung geben, da sich die Zubaupotenziale auf Modernisierung und Erweiterung beschränken und ebenfalls gering sind. Auch im Geothermie-Sektor ist die Anzahl der Projekte klein.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2015

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