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27.11.2015, 10:27 Uhr

EEG-Ausschreibungen: Lohnen sich Investitionen in Windparks noch?

Kiel/Husum – Statt eine feste Vergütung für den erzeugten Strom aus Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien sollen die Betreiber zukünftig in Ausschreibungen darlegen, zu welchem Preis sie den Strom produzieren können. Die Windenergiebranche in Schleswig-Holstein ist skeptisch und bangt um den Mittelstand.

Dies zeigte sich beim 6. Stammtisch des Windenergie-Netzwerks des windcomm schleswig-holstein e. V. Die Branche setzt sich daher für eine so genannte De-Minimis-Regelung aus, nach der kleine Projekte von Ausschreibungen ausgenommen werden. Die Politik ist dennoch überzeugt, dass mit der Windkraft weiterhin Geld verdient werden kann.

Windenergie-Investitionen lohnen sich auch weiterhin

Bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im vergangenen Jahr wurde es bereits festgelegt: Ab 2015 soll der Preis für Strom aus Freiflächen-Solaranlagen, ab Ende 2016 auch der Preis für Windstrom in Ausschreibungen ermittelt werden. Zudem will die Bundesregierung den Zubau an installierter Windenergie-Leistung pro Jahr auf 2.500 Megawatt begrenzen. „Mit der Windkraft lässt sich immer noch Geld verdienen“, zeigte sich Dr. Ingrid Nestle, Staatssekretärin im Kieler Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, während des windcomm-Stammtisches zuversichtlich.

Landespolitik kritisiert Referenzertragsmodell

Nestle sprach aber auch kritische Punkte wie das Referenzertragsmodell an. Das Modell regelt die Vergütung für Windstrom in Abhängigkeit vom Standort nach dem Motto: Je windschwächer eine Fläche ist, desto länger erhält ein Windparkbetreiber derzeit eine höhere Vergütung, um Standortnachteile auszugleichen. So wird ein Anreiz geschaffen, auch in windärmeren Regionen Windkraftanlagen zu bauen. Windstärkere Standorte sollen jedoch zukünftig weniger Vergütung erhalten. „Das geht zu weit“, meint Nestle, „es kann nicht sein, dass es egal ist, wo ich meine Windkraftanlage hinbaue, weil ich sowieso das gleiche Geld für den erzeugten Strom bekomme. So wird die Energiewende für den Stromverbraucher unnötig teurer. Diesen Punkt werden wir mit dem Bund noch diskutieren müssen.“

HSH-Nordbank-Vertreter spricht sich für De-Minimis-Regelung aus

Dass die Teilnahme an einer Ausschreibung zusätzliche Kosten und Aufwand erfordert, davon zeigte sich Joachim Treder, Senior Vice President der Abteilung Energie und Versorger der HSH Nordbank, überzeugt. Treder sprach sich nachdrücklich für eine so genannte De-Minimis-Regelung aus, nach der Projekte unterhalb einer bestimmten Leistungsgrenze – zum Beispiel unter sechs Anlagen beziehungsweise sechs Megawatt – von Ausschreibungen ausgenommen würden. „Bürgerprojekte und kleine Planungsbüros würden sonst aus dem Markt gedrängt“, so Treder.

Auch Thomas Hein, Vertriebsingenieur Versorger & Erneuerbare Energien der Schneider Electric GmbH, zeigte sich besorgt: „Viele Projekte setzen wir mit Bürgerwindparks und kleinen Planungsbüros um. Das Ausschreibungsmodell könnte Schleswig-Holsteins Mittelstand nachhaltig gefährden“, so Thomas Hein. Schneider Electric ist mit seinen Lösungen für den Netzanschluss und die Systemtechnik ein wichtiger Zulieferer der Windbranche.

Quelle: IWR Online

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