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28.04.2016, 16:53 Uhr

EEG 2016 und WindSeeG: Frist für Stellungnahmen läuft ab

Berlin/Düsseldorf/Münster – Nach der Vorlage der Gesetzesentwürfe für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016 (EEG 2016) und für das neue Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) hatten die Verbände ursprünglich nur eine Woche Zeit, um Stellung zu beziehen. Die Verlängerung um eine weitere Woche geht heute zu Ende. Eine Reihe von Verbänden ist noch aktiv geworden.

Zu den Energieverbänden, die die letzte Gelegenheit zur Stellungnahme noch genutzt haben, zählen der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) e.V., der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) sowie ein Konsortium von Netzwerken und Verbänden aus dem Bereich Offshore-Windenergie.

Offshore-Windindustrie bündelt Kritik am zu geringen Ausbauniveau

Zu den Vertretern der Offshore-Wind-Industrie zählen wieder um die Stiftung Offshore-Windenergie, die Arbeitsgemeinschaft Offshore-Windenergie e.V. (AGOW), die Offshore-Wind-Industrie-Allianz (OWIA), das Offshore Forums Windenergie (OFW), das Wind Energy Network e.V. (WEN), das Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH (EEHH), die Windenergie-Agentur WAB e.V., die windcomm schleswig-holstein e. V. sowie der VDMA Power Systems. Diese neuen Offshore-Windkraft-Verbände haben sich am letzten tag der Frist nochmals detailliert auf 15 Seiten zum geplanten WindSeeG geäußert. Mit Sorge um die Folgen für den

Offshore-Windindustriestandort Deutschland sehe man die Vorschläge zur Einengung der Ausschreibungsmengen für Windenergieanlagen auf See, heißt es zusammenfassend. Oberster Kritikpunkt ist die strenge Begrenzung der Ausschreibungsmengen von 730 MW jährlich (ab 2021). Dies verhindere die Realisierung von Kostensenkungspotenzialen. Befürchtet strukturelle Verwerfungen in der international erfolgreichen deutschen Windindustrie. Mindestens 900 MW pro Jahr seien geboten, so die Branchevertreter aus der Offshore-Windindustrie.

bne fordert bessere Stromspeicher-Integration – auch bei Elektroauto-Batterien

Der bne sieht durch die geplante Neuregelung EEG vor allem den Einsatz von Energiespeichern unnötig eingeschränkt. „Nach derzeitigem Stand haben Besitzer kleiner PV-Anlagen durch die dann fällige EEG-Umlage einen wirtschaftlichen Nachteil, wenn sie ihren Speicher im Sinne der Energiewende sowohl für den Eigenverbrauch als auch als Puffer für das Netz einsetzen“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Diese Befürchtungen gelten für mit einem Speicher gekoppelte PV-Anlagen unter zehn Kilowatt Leistung, da diese von der Umlage für den Eigenverbrauch befreit sind. „Wollen Betreiber kleiner PV-Anlagen ihren Speicher nicht nur für den Eigenverbrauch nutzen, sondern auch netz- und systemdienlich einsetzen, werden sie mit der doppelten Umlage bestraft“, kritisiert Busch. „Damit wird die Betriebsweise von bestimmten Speichern unnötig beschränkt und sinnvolles Flexibilitätspotential verschenkt.“ Zudem fordert der bne, dass Elektroautos als Speicher in das Gesetz mit einbezogen werden.

NRW-Verband kann Deckelung des Regenerativ-Stroms nicht nachvollziehen

Der LEE NRW übt deutliche Kritik am Gesetzentwurf: Zu geringe Ausbaumengen, Verhinderung nötiger Sektorenkopplung und Einschränkung der Akteursvielfalt. LEE-Geschäftsführer Jan Dobertin spricht von einem Narkosemittel für Energiewende in NRW. Mit dem bisher größten Eingriff in das im Jahr 2000 eingeführte EEG deckele das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Ausbau erneuerbarer Energien auf maximal 45 Prozent bis 2025. Damit besiegelt das BMWi einen Anteil fossiler Energieträger von mindestens 55 Prozent an der Stromversorgung, einschließlich der äußerst klimaschädlichen Braunkohle.

Selbst BDEW befürchtet Ausbremsen der Windenergie

Lediglich der große Energiewirtschafts-Brancheverband BDEW spricht im Grundsatz von einem richtigen Ansatz. Der BDEW betont seine Unterstützung für das Ausschreibungsverfahren. Dazu BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand: "Die Förderhöhe für Strom aus erneuerbaren Energien künftig per Ausschreibung zu ermitteln, ist richtig. Damit lässt sich der weitere Ausbau gut steuern.“ Allerdings habe der Referentenentwurf noch offene Flanken, die es zu schließen gelte: "Mit der "Windenergieformel" kann es gelingen, den von der Politik vorgesehenen Zubaukorridor von 40 bis 45 Prozent Erneuerbaren-Anteil am Bruttostromverbrauch bis 2025 einzuhalten. Allerdings wäre es absurd und wirtschaftlich fatal, wenn mit dieser Formel ausgerechnet die günstigste Erzeugungsart - Windenergie an Land - ausgebremst würde. Wir sprechen uns deshalb mit Nachdruck dafür aus, dass auch PV-Dachanlagen in den Korrekturpfad einbezogen werden. Immerhin liegen hier die Stromgestehungskosten doppelt so hoch. Die Windenergieformel sollte dementsprechend angepasst werden. Hierfür haben wir konkrete Vorschläge erarbeitet", so Weyand. Problematisch ist auch, dass bei den Ausschreibungen zu viele Ausnahmen gemacht werden.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2016

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