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29.04.2016, 11:44 Uhr

Erneuerbare Energien - BMWi will europaweite Angleichung der Vergütungssätze

Berlin - Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die Länder- und Verbändeanhörung zur grenzüberschreitenden Verordnung bezüglich des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gestartet. Dabei gehen die Ziele des BMWi weit über Deutschland hinaus.

Das BMWi plant eine grenzüberschreitende Verordnung zum deutschen EEG. Obwohl die Energiepolitik Sache der EU-Mitgliedsstaaten ist, hat das BMWi im Bereich der erneuerbaren Energien einen eigenen Plan.

BMWi will deutsches Modell auf Europa ausdehnen

Das deutsche EEG 2014 sieht vor, ab 2017 fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung für die Teilnahme von Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu öffnen. Die Verordnung setzt dies laut BMWi zunächst für die Pilotausschreibungen für PV-Freiflächen um. Die Verordnung soll auch dazu beitragen, "die Energiewende grenzüberschreitend zu verankern und zu einer schrittweisen Angleichung der Fördersysteme für erneuerbare Energien in der EU führen", teilte das BMWi mit.

Gegenseitigkeitsprinzip verhindert Einseitigkeit

Voraussetzung für die Vergütung von Strom aus ausländischen Anlagen über das EEG ist die Einhaltung des Gegenseitigkeitsprinzips. Danach können nur dann Anlagen aus einem anderen Mitgliedstaat nach dem deutschen EEG berücksichtigt werden, wenn der andere Mitgliedstaat ebenfalls seine nationalen Ausschreibungen für Anlagen in Deutschland öffnet.

Zweite Voraussetzung ist der so genannte "physische Import", d. h. der Strom aus den Anlagen in Deutschland muss auch hier ankommen können. Dritte Voraussetzung ist eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten, die die Details der Zusammenarbeit umsetzt.

Verordnung soll bereits kurzfristig in Kraft treten

Die Verordnung soll im zweiten Quartal 2016 in Kraft treten. Erste konkrete Pilotprojekte sind noch für 2016 geplant. Dazu finden Verhandlungen mit den Partnerländern statt. Basierend auf den Erfahrungen bei der Umsetzung des Pilotkonzepts für PV-Freiflächenanlagen soll ab 2017 die anteilige Öffnung auch für andere Technologien umgesetzt werden.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2016

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