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28.09.2016, 16:44 Uhr

Gericht weist Klage gegen Uniper-Kohlekraftwerk ab

Gelsenkirchen - Das neue Kohlekraftwerk Datteln 4 mit einer Bruttoleistung von 1.100 Megawatt soll Strom für rund 100.000 Haushalte liefern. Doch das fast fertige Kraftwerk ist höchst umstritten. Nun hat die Stadt Waltrop vor Gericht einen Rückschlag erlitten.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klagen der Stadt Waltrop gegen Entscheidungen des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen, die eine Standortänderung des Kraftwerkbaus ermöglicht haben. Das Land hatte den veränderten Standort des Steinkohlekraftwerkes nachträglich genehmigt.

Kraftwerk außerhalb der dafür vorgesehenen Gebiete

Der Landesentwicklungsplan (LEP) weist auf den Gebieten der Stadt Datteln und Waltrop im Bereich der ehemaligen Dortmunder Rieselfelder einen ca. 240 ha großen Standort für Kern- oder konventionelle Kraftwerke aus. Das Steinkohlekraftwerk Datteln der Uniper Kraftwerke GmbH (früher: E.ON Kraftwerke GmbH) ist aber nicht an diesem im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Standort, sondern fünf Kilometer südwestlich dieses Gebietes auf dem sogenannten Löringhof-Gelände an der Stadtgrenze zu Waltrop errichtet worden.

Waltrop hat mit Kraftwerk am vorgesehenen Standort geplant

Von der Standortfestlegung im LEP hat das Land NRW auf Anträge der Stadt Datteln bzw. des Regionalverbandes Ruhr (RVR) in zwei Entscheidungen Abweichungen zugelassen. Anlass für diese Abweichungsentscheidungen waren frühere Urteile

Die klagende Stadt Waltrop sieht sich durch die Abweichungsentscheidungen in ihrem Anspruch auf Konzeptwahrung verletzt. Sie habe ihre Planungen danach ausgerichtet, dass an dem im LEP vorgesehenen Kraftwerksstandort und nicht an einer beliebigen Stelle in der unmittelbaren Nähe dieses Standorts ein Kraftwerk errichtet werde. Das Kraftwerksvorhaben sei nunmehr vorgesehenen Standort ihr gegenüber rücksichtslos.

Kein Recht auf Konzeptwahrung

Doch das Gericht hat die Klagen als unzulässig abgewiesen, weil es eine Verletzung von Rechten der Klägerin nicht hat feststellen können. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Zielabweichungsentscheidungen keine abschließende Aussage über die Zulässigkeit des Kraftwerkes am jetzigen Standort treffen würde. Ein Recht auf Konzeptwahrung gebe es nicht. Gegen die Entscheidung kann nun ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Auch Umweltschützer kämpfen gegen das Kohlekraftwerk, das fast fertig ist. Die Bezirksregierung Münster hatte im Frühjahr 2016 den vorzeitigen Baubeginn für das Steinkohle-Kraftwerk Datteln 4 zugelassen. Doch eine abschließende immissionsschutzrechtliche Genehmigung liegt noch nicht vor.

Quelle: IWR Online

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