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30.06.2017, 10:50 Uhr

Lob und Kritik zum Mieterstromgesetz

Münster - Die Verabschiedung des Mieterstromgesetzes durch den Deutschen Bundestag hat ein unterschiedliches Echo ausgelöst.

Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat die Große Koalition das Mieterstromgesetz mit ein paar Nachbesserungen noch auf den Weg gebracht. Weitere Reformen dürften aber notwendig werden.

Bundesverband Neue Energiewirtschaft sieht Chance für dezentrale Energiewende

Der bne begrüßt die Verabschiedung des Mieterstromgesetzes. Das Mieterstromgesetz bringt einen wichtigen Schub für die Ausweitung von dezentralen Versorgungsmodellen, insbesondere in den Städten, so der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). „Dass die große Koalition auf den letzten Metern diesen Beschluss gefasst hat, ist ein wichtiges Signal“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der bne hatte sich insbesondere dafür eingesetzt, dass eine Lieferung von Mieterstrom in Wohnkomplexen auch in angeschlossene Nachbargebäude möglich wird. Die jetzige Formulierung im Gesetz hält der bne aber nicht für zielführend. „Die Änderung geht zwar in die richtige Richtung, wegen des unbestimmten Rechtsbegriffs bleibt jedoch abzuwarten, ob sie für die Praxis tatsächlich ein ‚Mehr‘ bewirkt“, so Busch.

Kritik am Mieterstromgesetz vom Solarenergie-Förderverein

Mit dem Mieterstromgesetz unzufrieden ist der Solarenergie-Förderverein e.V. (SFV) mit Sitz in Aachen. Mit dem im Deutschen Bundestag verabschiedeten Mieterstromgesetz habe die Bundesregierung wiederholt eine wichtige Chance zur Beschleunigung der Energiewende verpasst, so der SFV. Zahlreiche Dach- und Fassadenflächen auf Mietshäusern in Städten und Gemeinden werden nach Einschätzung des SFV auch zukünftig nicht mit Solarstromanlagen belegt werden. So sei die Höhe der Mieterstromvergütung zu gering und die EEG-Umlagepflicht auf Drittversorgung mit EE-Strom bleibe als wirtschaftliche und bürokratische Investitionsbremse vollumfänglich bestehen. Im Gegensatz zu denjenigen, die den Solarstrom als Eigenerzeuger selbst verbrauchen können, müssten Mieter für Solarstrom weiterhin die volle EEG-Umlage zahlen. Diese Regelung ist nach Ansicht des SFV ungerecht und investitionshemmend. Belastend wirkten zudem eine unverhältnismäßig hohe Degressionen der Mieterstrom-Vergütungssätze sowie die aufwendige und zeitintensive Projekt-Planungsphasen etwa für Wohnungsbaugesellschaften.

Quelle: IWR Online

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