versorger_
Stromtarife.de-Home >> Strom-Meldungen >> IWR-Pressedienst >> Veranstaltungen >> Strom-Tarifrechner >> Jobs

27.11.2017, 10:33 Uhr

Klage des BUND gegen Braunkohle-Tagebau abgewiesen

Köln – Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist in NRW mit einer Klage gegen den weiteren Braunkohleabbau im Tagebau Hambach gescheitert. Nun könnte der Hambacher Forst von RWE schon bald gerodet werden – und das, obwohl die Zukunft der Braunkohleverstromung in Deutschland noch ungeklärt ist.

Am vergangenen Freitag (24.11.2017) hat das Verwaltungsgericht Köln die Klage des BUND NRW e.V. gegen die Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach durch die RWE Power AG abgewiesen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kündigt weiteren Widerstand an.

Waldrodung im Hambacher Forst ist zulässig

Gegenstand des Verfahrens waren die Zulassungen des Hauptbetriebsplans bis 2017 und des 3. Rahmenbetriebsplans bis 2030 mit zwei Bescheiden von Ende 2014 durch das Land NRW. Der Hauptbetriebsplan erlaubt unter anderem die Vorfeldräumung und Waldrodung. Er erfasst Teile des Hambacher Forsts. Die Baumbestände des Hambacher Forst bieten die Quartiere für zahlreicher streng geschützter Fledermausarten, darunter auch die seltene Bechstein-Fledermaus. Diese würden bei den von RWE beabsichtigten Fällarbeiten heimatlos.

Gericht bedauert Ablehnung des Vergleichsangebotes durch NRW und RWE

Im Termin zur Verkündung des Urteils bedauerte das Gericht, dass es ihm in der mündlichen Verhandlung nicht gelungen sei, einen Vergleich zwischen den Beteiligten herbeizuführen, um den Rechtsstreit auch mit Blick auf die dahinter stehenden Interessen einvernehmlich beizulegen. RWE und das Land NRW hatten laut BUND den Vergleichsvorschlag des Gerichts abgelehnt.

„Wir begrüßen die klaren Worte des Gerichtes, dass weitere Rodungen angesichts der laufenden Debatte über den genauen Zeitpunkt des Kohleausstiegs voreilig seien“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. Der BUND könne nicht nachvollziehen, warum sich das Gericht nicht die Zeit genommen habe, die entscheidenden europarechtlichen Fragen dem zuständigen Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

Gericht: Teile des Hauptbetriebsplans bereits 1995 zugelassen

Zur Begründung der Klageabweisung führte das Gericht aus, dass eine Teilfläche des Hauptbetriebsplans rechtlich nicht mehr überprüfbar sei, da sie bereits Gegenstand der Zulassung des 2. Rahmenbetriebsplans aus dem Jahr 1995 gewesen sei. Diese Zulassung sei abschließend in früheren Verfahren gerichtlich überprüft worden. Auch im Übrigen seien die angegriffenen Bescheide rechtmäßig, da sie nicht gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstießen.

BUND will weiter kämpfen – Klage beim OVG Münster

Der BUND rief unmittelbar nach Klageabweisung die nächsthöhere Instanz an. Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW in Münster reichte der Verband einen Antrag auf Erlass einer Zwischenverfügung für einen Rodungsstopp im Hambacher Wald ein. Er will damit erreichen, dass die Rodungen zumindest so lange untersagt werden, bis das OVG in dem dort anhängigen Eilverfahren gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans eine Entscheidung getroffen hat. Zudem wird der BUND einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das heutige Urteil einreichen.

„Wir werden weiter alle politischen und rechtlichen Hebel ansetzen, um den unverantwortbaren Tagebau zu stoppen und die Reste des Hambacher Waldes zu retten“, sagte BUND-Braunkohlenexperte Dirk Jansen. „Wir fordern RWE auf, sich unabhängig von Gerichtsentscheidungen auf einen Rodungsstopp einzulassen, anstatt der Natur weiter unverantwortlichen Schaden zuzufügen.“

Quelle: IWR Online

© IWR, 2017

Mehr Nachrichten und Infos aus der Regenerativen Energiewirtschaft

© IWR




zurück

Energiejobs

providata GmbH sucht: Fachreferent Messstellenbetrieb m/w/d EWR Aktiengesellschaft sucht: Experte Energieabrechnung (m/w/d)

Pressemitteilungen

ENOVA steigt als Repowering-Experte in den ehemals größten Windpark Europas in Midlum ein Neues Kapitel für European Energy mit starkem Partner