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10.04.2018, 11:59 Uhr

Bundesnetzagentur startet zweite PV-Ausschreibung 2018

Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. April 2018 die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen gestartet. Da Freiflächenanlagen, die 2017 außerhalb der Ausschreibungen in Betrieb genommen wurden, verrechnet werden, reduziert sich das Volumen der PV-Ausschreibung.

Der 2. April 2018 war Gebotstermin für die erste technologieübergreifende BNetzA-Ausschreibung von Onshore-Windenergie- und PV-Anlagen. Die Ergebnisse dieser Ausschreibung könnten sich noch auf das Ausschreibungsvolumen der jetzt gestarteten PV-Ausschreibung für Anlagen in benachteiligten Gebieten auswirken.

Reduziertes Ausschreibungsvolumen in zweiter PV-Ausschreibung 2018

Eigentlich werden im PV-Bereich pro Ausschreibung Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 200 Megawatt (MW) ausgeschrieben. Das Ausschreibungsvolumen in der der aktuellen Runde reduziert sich allerdings auf 182,479 MW.

Grund für die Reduktion des Ausschreibungsvolumens sind die Regelungen des § 28 Abs. 2a EEG, die in der jetzt gestarteten BNetzA-PV-Ausschreibung erstmals greifen. Gemäß § 28 Abs. 2a EEG ist nämlich von der jährlichen Ausschreibungsmenge die Summe der installierten Leistung der Freiflächenanlagen abzuziehen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist und die in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr an das Register als in Betrieb genommen gemeldet worden sind. Dies waren im Jahr 2017 PV-Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 52,562 MW. Verteilt auf die laufende Ausschreibung und die nächsten beiden Ausschreibungstermine (1. Oktober 2018 und 1. Februar 2019), ergibt dies einen Betrag von 17,521 MW, der nach BNetzA-Angaben jeweils pro Runde abzuziehen ist.

Der Höchstwert der aktuellen Ausschreibungsrunde beträgt 8,84 Cent/kWh. Gebotstermin ist der 1. Juni 2018. Bis zu diesem Tag können Gebote bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibung erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Wert entspricht.

Projekte in benachteiligten Gebieten weiter möglich

Auch in dieser Runde besteht die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Ackerland- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten der Länder Baden-Württemberg und Bayern abzugeben. Die jährlichen Kontingente sind noch nicht ausgeschöpft: Für Baden-Württemberg sind Zuschläge mit einem Volumen von bis zu 96,55 MW möglich, in Bayern sind noch bis zu 20 Zuschläge erlaubt. Die verfügbaren Kontingente können sich nach BNetzA-Angaben noch reduzieren, wenn im Rahmen der gemeinsamen Ausschreibung zum 1. April 2018 Gebote in diesen Kategorien bezuschlagt werden. Hierüber wird die Bundesnetzagentur auf der Website dieses Gebotstermins in Kürze informieren.

Quelle: IWR Online

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