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24.04.2018, 09:29 Uhr

Schall-Langzeitmessung löst WEA-Interimsproblematik

Odenthal, Münster – WEA-Betreiber befürchten durch verschärfte Bemessungsgrundlagen bei der Schall-Beurteilung im Zuge des sog. Interimsverfahrens eine Einschränkung des Anlagenbetriebes. Die Anwendung eines Langzeitmessverfahrens könnte für eine deutliche Entspannung sorgen.

Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz hat im September 2017 eine Aktualisierung der Hinweise für Berechnungen zum Schallschutz bei Windenergieanlagen beschlossen. Nach Kenntnisnahme durch die 89. Umweltministerkonferenz im November 2017 ist es nun Sache der Länder, ob es zur Anwendung des neuen Interimsverfahrens kommt.

Prognoserechnung des Interimsverfahrens führt zu höheren Schallpegeln

Weite Teile der Windenergiebranche sind in Sorge: „Grund“ sind veränderte Bemessungsfaktoren der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zum Schall-Immissionsschutz bei Windenergieanlagen, die im November 2017 von der Umweltministerkonferenz zur Kenntnis genommen wurden. Durch die veränderten Rahmenbedingungen wird die Prognose drastisch verschärft, lautere Pegel für Windenergieanlagen von 4 dB und mehr sind zu erwarten, so Dipl.-Ing. Dominic Hemmer von der deBakom Gesellschaft für sensorische Messtechnik GmbH. Der Haken der Prognose ist allerdings, dass diese auf Worst-Case-Szenarien basiert, die schon in der Vergangenheit oft kritisiert wurden. Einerseits wird davon ausgegangen, dass alle Anlagen auf alle umliegenden Immissionsorte immer unter Mitwindbedingungen - also quasi immer mit Rückenwind - einwirken. Und andererseits wird angenommen, dass sich jederzeit alle WEA eines Parks im lautesten Betriebszustand befinden. „Wer die Praxis kennt, weiß, dass das nicht der Realität entspricht“, so Hemmer weiter.

Langzeitmessung statt Prognose

Anlagenbetreiber befürchten nun, dass durch die Anwendung des Interimsverfahrens Amortisierungspläne komplett über den Haufen geworfen werden. Für Abhilfe könnte ein von deBakom entwickeltes Verfahren sorgen, das die üblichen Prognosen durch mehrwöchige Langzeitmessungen ersetzt. Dabei könnten i.d.R. erheblich niedrigere Pegel ermittelt werden, als nach der Prognose durch das Interimsverfahren. Der Nachtbetrieb könne dann ohne Leistungsreduzierung weiter stattfinden, so Hemmer weiter. „Diese Ergebnisse decken ein großes Spektrum an Windrichtungen ab und beziehen das Regelverhalten der Anlagen mit ein. Unsere Erfahrung ist, dass i.d.R. die ansonsten drohenden Ertragsverluste durch die Reduzierung der Leistung oder gar die Nachtabschaltung der Anlage vermieden werden können.“

Interimsverfahren seit mehreren Jahren in der Entwicklung

Das bislang zur Anwendung kommende alternative Verfahren zur Schallimmissionsprognose ist vor allem in Fernbereich von Windenergieanlagen mittlerweile umstritten. Das neue Interimsverfahren berücksichtigt das Frequenzverhalten der Windenergieanlage unter Ausschluss der Bodendämpfung und wird der tatsächlichen Schallausbreitung vor allem hoher Windenergieanlagen aus Sicht von Experten wie dem Mess- und Prüfinstitut windtest grevenbroich besser gerecht. windtest war seit 2015 an der Erarbeitung des Interimverfahrens beteiligt und hat den neuen Ansatz in mehreren Messkampagnen zwischen Sommer 2016 und Frühjahr 2017 validiert und die Anwendbarkeit nachgewiesen.

Quelle: IWR Online

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