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08.07.2022, 13:16 Uhr

Bundestag beschließt Osterpaket

Berlin - Das Osterpaket zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist kurz vor der Sommerpause vom Parlament beschlossen worden. Vorausgegangen war ein intensiver Abstimmungsprozess innerhalb der Ampelkoalition. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck zeigte sich erleichtert.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben gestern (07.07.2022) das aus mehreren Gesetzesvorlagen bestehende Osterpaket verabschiedet. Zur Abstimmung standen das Gesetz zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land sowie Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Habeck kritisiert Vorgängerregierung und weist Vorwurf von Schönwetterpolitik zurück

In seinem Eröffnungsstatement zur Abstimmung über das Gesetzespaket betonte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck, dass alleine die schiere Anzahl und der Umfang der Gesetzentwürfe zeigten, was gerade Phase ist. „Ich möchte dem ganzen Haus, jedenfalls dem Teil des Hauses, der nicht nur konstruktiv, sondern auch – ich glaube, ich verrate hier kein Geheimnis – bis an die Grenze der nervlichen Belastbarkeit gearbeitet hat, ein ganz großes Dankeschön aussprechen, so Habeck erleichtert. „Mit diesem, ich würde sagen, größten Gesetzespaket im Energiebereich der letzten Jahre, wahrscheinlich Jahrzehnte, ziehen wir notwendige und dringend erforderliche Änderungen nach“, so Habeck weiter. Den Vorwurf der Union, er betreibe Schönwetterpolitik wies er kategorisch zurück: „Hätten wir diese Pakete vor zehn Jahren durchgezogen, würden wir heute ganz anders dastehen“, kritisierte Habeck die Politik der Vorgängerregierung.

Beschlossen wurden mit der Verabschiedung des Gesetzespaketes unter anderem folgende Kernziele und Maßnahmen.

Gesetz zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien

Ziel des Gesetzespaketes „zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ ist es, die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad ausrichten. Dazu werden im Gesetz die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien festgelegt und deutlich angehoben werden. Bei der Windenergie an Land auf ein Niveau von 10 GW pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 GW Wind-Leistung in Deutschland installiert sein sollen. Bei der Solarenergie auf ein Niveau von 22 GW pro Jahr, so dass die PV-Gesamtleistung bis 2030 insgesamt auf rund 215 GW steigt.

Offensichtlich auf Drängen der FDP wurde das im Entwurf verankerte Ziel der klimaneutralen Stromerzeugung bis 2035 gestrichen und stattdessen das Ende der EEG-Förderung mit unklarem Datum angekündigt. Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf hat es auch bei der Nutzung der Wasserkraft noch gegeben. In dem nun vom Bundestag verabschiedeten Gesetzestext wurde auch der Wasserkraft das überragende öffentliche Interesse wieder zuerkannt, so wie es bei den anderen erneuerbaren Energien der Fall ist. Darüber hinaus erhalten Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung auch im Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) 2023 weiter eine Einspeisevergütung.

Windenergie auf See Gesetz: Offshore-Windenergie-Ausbau den Weg ebnen

Die Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes soll die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, um die Stromversorgung im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien umzustellen. Dazu sollen die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, mindestens 40 Gigawatt bis 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis 2045 gesteigert werden. Neu an dem jetzt verabschiedeten Gesetzestext ist, dass auch kleinere Flächen für Anlagen ab 500 MW Leistung ausgeschrieben werden können, Naturschutzflächen erst nach allen anderen in Frage kommenden Flächen ausgeschrieben werden und dass Bieter von außerhalb der EU geprüft und gegebenenfalls ausgeschlossen werden können. Trotz massiver Kritik, wird im Rahmen der Ausschreibungen keine Vergütung über Differenzverträge eingeführt und es bleibt bei der aktuellen Marktprämienvergütung und der Gefahr mehrerer 0 Cent-Gebote auf eine Fläche. Dieses Problem soll durch die Einführung einer zweiten Gebotskomponente gelöst werden.

Beschleunigter Ausbau von Windkraftanlagen an Land

Mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land sollen flankierende Maßnahmen getroffen werden, die dazu beitragen, die wesentlichen Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land zu beseitigen und den Ausbau dadurch deutlich beschleunigen. Zur Erreichung der Ausbauziele sollen dazu zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sollen den Ländern verbindliche Flächenziele (sogenannte Flächenbeitragswerte) vorgegeben werden. Dabei soll das Gesamtziel von zwei Prozent der Bundesfläche durch einen Verteilungsschlüssel sachgerecht und transparent zwischen den Ländern verteilt werden. Die vorhandenen Flächenpotenziale für den Ausbau der Windenergie an Land in den Ländern sollen dabei berücksichtigt werden. Zudem sieht der Gesetzgeber eine Beschleunigung der Planung durch Vereinfachung der Planungsmethodik und ihre gerichtliche Kontrolle vor. Des Weiteren soll die Rechtssicherheit erhöht werden. Das von der Branche als verspätet kritisierte Zwischenziel wurde in dem verabschiedeten Gesetzesentwurf nun noch weiter nach hinten verschoben, von 2026 auf 2027.

Naturschutzgesetzesnovelle soll Wind an Land-Ausbau beschleunigen

Auch der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes soll mit Blick auf die nationalen Klimaschutzziele insbesondere die Grundlagen für einen schnelleren Ausbau der Windenergie schaffen. Der im Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf umfasst Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Durch die Anpassung des BNatSchG soll sichergestellt werden, dass auch Landschaftsschutzgebiete in angemessenem Umfang in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können. Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, sind künftig bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtlichen Prüfungen vorgesehen. Zudem sind bei Repowering-Maßnahmen weitere artenschutzbezogene Erleichterungen geplant.

Quelle: IWR Online

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