versorger_
Stromtarife.de-Home >> Strom-Meldungen >> IWR-Pressedienst >> Veranstaltungen >> Strom-Tarifrechner >> Jobs

16.08.2023, 10:48 Uhr

Bundeskabinett beschließt Solarpaket: PV-Ausbau wird vorangetrieben

Berlin - Im Bundeskabinett steht heute (16.08.2023) die Verabschiedung des Solarpakets I auf der Agenda, das Erleichterungen und Verbesserungen für die Beschleunigung des Solarenergie-Ausbaus vorsieht. Die Solarbranche begrüßt das Paket, mahnt aber weitere Maßnahmen an. Kritik kommt vom Deutschen Bauernverband.

Mit dem federführend durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeiteten Entwurf zur Steigerung des Ausbaus der PV-Stromerzeugung sollen der Bau und der Betrieb von PV-Anlagen entbürokratisiert werden. Ziel ist es auch, mehr Flächen für die Solarnutzung zu erschließen. Von der Reform soll der PV-Ausbau sowohl im Privat- als auch im Gewerbesektor profitieren. Nach der geplanten Verabschiedung des Gesetzentwurfs am heutigen Mittwoch (16.08.2023) geht das Gesetz im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses an den Bundestag. Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Änderungen des Solarpakets zum Jahreswechsel in Kraft treten können.

Mehr Solarparks, Erleichterungen bei Balkonkraftwerken, Mieterstrom und Netzanschluss

Das zur Abstimmung im Bundeskabinett anstehende Solarpaket I adressiert eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Solarstromerzeugung. Dazu gehören unter anderem die Erweiterung der Flächenkulisse für die Errichtung von Solarparks, Erleichterungen bei Balkonkraftwerken und Mieterstromanlagen sowie beim Netzanschluss von PV-Anlagen. Insgesamt wird der Abbau von rd. 50 bürokratischen Hürden angestrebt, die über einen sog. Praxis Check ermittelt wurden.

Um mehr Flächen für die Errichtung von Solarparks nutzen zu können ist es vorgesehen, benachteiligte Gebiete gemäß EU-Definition grundsätzlich für die Solarnutzung zu öffnen. Die Bundesländer können dabei aber über Solarquoten bzw. den Ausschluss von Schutzgebieten steuern. Zudem ist bis zum Jahr 2030 eine maximale PV-Leistung von 80.000 MW (80 GW) auf landwirtschaftlichen Flächen vorgesehen.

Bei Balkonkraftwerken sind einerseits Meldevereinfachungen geplant, um eine unkomplizierte Inbetriebnahme zu unterstützen. Dazu soll die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister hinsichtlich der einzugebenden Daten verschlankt werden. Zudem soll die Inbetriebnahme von Balkon PV-Anlagen nicht dadurch behindert werden, dass zunächst ein Zweirichtungszähler eingebaut werden muss. Übergangsweise können daher rückwärtsdrehende Bestandszähler genutzt werden.

Im Bereich Mieterstrom ist es geplant, ein neues Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung einzuführen, das eine bürokratiearme Eigenversorgung mit PV-Strom ermöglicht.

Bei PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW, die nach den bisherigen Regelungen zur Direktvermarktung verpflichtet sind, soll es eine Flexibilisierung geben. Hintergrund ist, dass bei Anlagen mit hohen Eigenverbrauchtsanteilen, die ins Netz abgegebenen Strommengen so gering und schwer prognostizierbar sind, dass die Kosten der Direktvermarktung höher ausfallen können als die Erlöse. Aus diesem Grund werden PV-Anlagen kleiner dimensioniert, als es von der Dachfläche möglich wäre, bzw. Überschussmengen werden abgeregelt. Als Lösung ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass Anlagenbetreiber, die bisher der Direktvermarktungspflicht unterliegen, ihre Überschussmengen ohne Vergütung, aber auch ohne Kosten für eine Direktvermarktung, an den Netzbetreiber weitergeben können.

Der Gesetzentwurf sieht zudem einen Anspruch auf die Verlegung von Anschlussleitungen für Solaranlagen und andere Erneuerbare-Energie-Anlagen auf Grundstücken und Verkehrswegen vor. Das hätte zur Folge, dass Verhandlungen mit Grundstückseigentümern oder Verkehrsträgern dann nicht mehr nötig sind.

Solarverband begrüßt Bürokratieabbau - Bauernverband kritisiert Duldungspflicht

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt den zur Verabschiedung anstehenden Entwurf für das Solarpaket I. Er enthalte ein ganzes Bündel an Maßnahmen zum Abbau von Marktbarrieren und werde den Ausbau der Solartechnik an vielen Stellen vereinfachen, so der BSW. „Für nahezu alle PV-Marktsegmente sind Vereinfachungen vorgesehen, von kleinen Steckersolaranlagen bis zum großen Solarpark. Verfahren werden beschleunigt, der Zugang zu Stromnetzen, Förderangeboten und Solarpark-Standorten wird erleichtert. Das ist ein erfreulich großer Schritt ins Solarzeitalter, der seit Jahren sehnsüchtig erwartet wurde“, so BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig über das Paket.

Doch der BSW sieht auch Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Um die PV-Ausbauziele nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in den nächsten Jahren zu erreichen, müsse der Solarstrom-Zubau insbesondere auch auf Gewerbebauten stärker beschleunigt werden. Hier würden sich die stark gestiegenen Kapitalkosten bremsend auf die Nachfrage auswirken. Der Gesetzgeber solle gestiegenen Kapital- und Arbeitskosten künftig bei der Gewährung von Marktprämien einpreisen, so der BSW. Der BSW empfiehlt des Weiteren, mit Hilfe von Resilienz-Boni künftig in einem gewissen Umfang PV-Systeme aus europäischer Fertigung gezielt zu fördern.

Kritisch sieht der Deutsche Bauernverband (DBV) den Anspruch auf den Netzanschluss von PV-Anlagen unter Nutzung von Grundstücken und Wegen. „Die geplante Duldungspflicht für Leitungen ist verfassungsrechtlich fragwürdig, kommt einer entschädigungslosen Enteignung gleich und missachtet die Rechte der Bewirtschafter und Grundstückseigentümer“, kritisiert DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Zwang habe noch nie die Akzeptanz erhöht, deshalb setze der DBV weiter auf private Verhandlungen, die in der Vergangenheit immer gut funktioniert hätten.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2023

Mehr Nachrichten und Infos aus der Regenerativen Energiewirtschaft

© IWR




zurück

Energiejobs

SOL IN ONE GmbH sucht: Elektriker für Photovoltaikanlagen (m/w/d) providata GmbH sucht: Projektmanager m/w/d

Energie-Termine

28.05.2024
Hauptversammlung
30.05.2024
Hauptversammlung