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20.07.2000

Brauchen wir Öko-Strom-Anbieter?

Ralf Breitenfeldt, Vorstandsvorsitzender der Hamburger abos energie ag, erklärt:

“Mit der Einführung des EEG ist ein entscheidender Umdenkungsprozess in der stromerzeugenden Industrie zugunsten des umweltfreundlich erzeugten Stroms erfolgt”. Wie der Mit-Autor des von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Ratgebers “Der neue Strommarkt” ergänzte, “kann aus meiner Sicht die Daseinsberechtigung für Öko-Strom-Anbieter deshalb in Frage gestellt werden.”

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist am 1. April 2000 mit dem Ziel in Kraft getreten, den Anteil des Stroms aus regenerativen Energiequellen in Deutschland bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.  Eingeführt wurde mit dem Gesetz ein Mindestpreissystem, nach dem Strom aus erneuerbaren Energien, wie u. a. aus Windkraft, Sonnenenergie, Grubengas, Biomasse oder Wasserkraft von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen abgenommen und ins Netz eingespeist werden muss. Die Verteilung des Öko-Stroms erfolgt bundesweit. Dies gilt auch für die Mehrkosten, die den Elektrizitätsversorgern aufgrund der gesetzlich verordneten Abnahmeverpflichtung von teurerem regenerativ erzeugtem Strom entstehen. Die Zusatzbelastung für den Verbraucher wird auf rund 0,13 Pfennig pro Kilowattstunde geschätzt.

“Jeder, der künftig herkömmlichen Strom bezieht, erhält automatisch seinen Anteil Öko-Strom. Die anfallenden Mehrkosten werden auf jeden Stromabnehmer umgelegt, der somit indirekt regenerative Energien fördert”, sagte Breitenfeldt abschließend.