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Im Brennpunkt


Trennung von Netznutzung und Stromlieferung

IWR-Meldungen zum aktuellen Brennpunktthema, die laufend ergänzt werden: 

05.09.2000 Wir haben nachgefragt: Strompreis und Netznutzungsgebühren künftig getrennt?
"Das Gebot der Transparenz erfordert - getrennt vom Stromlieferungsvertrag - grundsätzlich den Abschluß von Netzanschlußverträgen und Netznutzungsverträgen mit jedem Einzelkunden." So sieht es die Verbändevereinbarung (VV) II vom 13. Dezember 1999 vor. Einige Stromanbieter verfolgen bereits das Verfahren der Trennung von Netznutzungsentgelten und Strompreisen. Wir wollten es genau wissen und haben in einer Blitzumfrage bei 191 Stromanbietern nachgefragt. Die Ergebnisse der Umfrage lesen Sie in unseren Strom-Specials.
26.07.2000 15:45 Uhr
VKU: Netznutzungsentgelte werden baldmöglichst bekannt gegeben
Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) geht davon aus, dass die meisten kommunalen Stromversorger ihre Netznutzungsentgelte berechnet haben und in Kürze bekannt geben können. "Wir weisen aber vorsorglich darauf hin," so Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich, "dass es sich dabei nur um vorläufige Entgelte handelt, so dass sich noch Änderungen ergeben können. Dies ist nicht den Unternehmen anzulasten, sondern einfach darauf zurückzuführen, dass ihnen bestimmte, für die Kalkulation notwendige Informationen noch fehlen." So müssten die Schnittstellen zwischen kommunalen und regionalen Netzbetreibern definiert werden. Aus diesem Grunde seien die Kosten der vorgelagerten Netze zum Teil noch nicht bekannt bzw. noch nicht endgültig verhandelt. Außerdem gebe es noch Schwierigkeiten bei der Umsetzung des im Mai in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes. Auch dies habe Auswirkungen auf die Kalkulation der Netznutzungsentgelte. Schöneich bat um Verständnis dafür, dass die kommunalen Stromversorger auf der Basis der vorliegenden Informationen die Netznutzungsentgelte nur als vorläufige Werte kalkulieren könnten. Andernfalls würden sie enorme finanzielle Risiken eingehen. Mit einer Wettbewerbsverhinderungsstrategie habe dies nichts zu tun. Den kommunalen Unternehmen sei ebenso wie den Stromkunden an transparenten Bedingungen für Stromlieferung und Stromtransport gelegen.

15:40 Uhr
AgV: Preistransparenz bei Stromnetzen nicht in Sicht
Preistransparenz auf dem Strommarkt wird es nach Informationen der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in absehbarer Zeit nicht geben, weil die Stromwirtschaft ihre Zusagen nicht einhält. Der AgV liege ein Schreiben vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vor, aus dem klar hervorgehe, dass es die lange versprochenen verbindlichen Preise für die Nutzung der Stromnetze in absehbarer Zeit nicht geben werde. Damit breche die Versorgungswirtschaft zum wiederholten Mal ihre Zusagen. Die AgV bezeichnet es als skandalös, dass die Exmonopolisten nach wie vor den Wettbewerb auf dem Strommarkt massiv behindern und diese Strategie offenbar auch in Zukunft weiter fahren wollen. Anders als vor wenigen Tagen vom Bundeswirtschaftsminister gefordert, machen nach AgV-Angaben insbesondere die kommunalen Energieversorger kaum Anstalten, ihre Preise für die Nutzung der Stromnetze bekannt zu geben. Zugesagt sei die Veröffentlichung bis spätestens Ende Juni dieses Jahres gewesen, nachdem der Termin bereits mehrfach hinausgeschoben worden war. 

Wer Wettbewerb auch für private Verbraucher will, muss nun umsteuern, so die Aufforderung der AgV an das Bundeswirtschaftsministerium. Vorbilder, die zeigen, wie es funktioniert, lägen vor der Haustür, so die AgV weiter. In allen Ländern mit liberalisiertem Strommarkt sorge eine Regulierungsbehörde für einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Stromnetzen und für einen funktionierenden Wettbewerb. Und auch in Deutschland gebe es ein Beispiel: Der Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt floriere mit der Regulierungsbehörde. Der von der früheren Bundesregierung begonnene und vom jetzigen Wirtschaftsminister fortgesetzte Versuch, Regeln für den Wettbewerb durch die betroffenen Wirtschaftsverbände schaffen zu lassen, sei gescheitert und sollte deshalb schleunigst abgebrochen werden, so das Fazit der AgV. (iwr)

14:22 Uhr
RWE Energie contra Stadtwerke Münster: Clearingstelle soll in der kommenden Woche zusammenkommen
Die RWE Energie AG und die Stadtwerke Münster streiten momentan über die Belieferung von RWE-Kunden, die an das Netz der Stadt angeschlossen sind (vgl. http://www.stromtarife.de/archiv/00/07/2001.html). Für derartige Streitfälle ist in der Verbändevereinbarung II ein Clearingverfahren vorgesehen. Nach Angaben der Stadtwerke Münster sei das Clearingverfahren hier eingeleitet worden. Die Clearingstelle werde zur Zeit von den Verbänden besetzt. Es solle geklärt werden, wer mit wem welchen Vertrag abzuschließen hat, damit die Stromversorgung klar geregelt ist. Mit diesem Clearingverfahren habe die einstweilige Verfügung, die die RWE Energie gegen die Stadtwerke Münster Anfang des Monats erwirkt hat, nichts zu tun. Hier gehe es um wettbewerbswidriges Verhalten, das die RWE-Energie den Stadtwerken Münster vorwirft. Hiergegen hätten die Stadtwerke Münster gerichtliche Schritte eingeleitet. (iwr)

13:47 Uhr
Netzanschluss-, Netznutzungs- und Bilanzverträge 
Die vertragliche Umsetzung der Verbändevereinbarung II und der § 6 EnWG wird unter Energieversorgern heiss diskutiert. Ein aktuelles Ein-Tagesseminar zum Thema Netzanschluss-, Netznutzungs- und Bilanzverträge der IIR Deutschland GmbH, Sulzbach/Ts., soll umfangreiche Informationen liefern. Es findet am 24. August 2000 in Düsseldorf, 22. September 2000 in Berlin und am 17. November 2000 in Bonn statt und spricht Juristen und Führungskräfte im Bereich Stromversorgung/Netze an. Weitere Infos: Ilka Schroeer, ischroeer@iir.de (iwr)

13:36 Uhr
Stromtarife.de: Netznutzungspreise im Internet
Die Verbändevereinbarung II (s. http://www.stromtarife.de/specials/) sieht vor, dass die Netzbetreiber die zur Ermittlung der Netznutzungsentgelte erforderlichen Bestimmungen, Größen und Preise sobald wie möglich, spätestens innerhalb eines halben Jahres nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung in geeigneter Form öffentlich bekanntgeben. Dieser Verpflichtung sind bisher nur wenige der über 900 Netzbetreiber in Deutschland nachgekommen (vgl. unsere Meldung vom 19. Juli 2000 unter http://www.stromtarife.de/archiv/00/07/1902.html). 

Ab sofort sind bei Stromtarife.de die uns bekannten, von den Netzbetreibern veröffentlichten Netznutzungspreise, abrufbar. (iwr)

20.07.2000 08:36 Uhr
RWE erwirkt einstweilige Verfügung gegen Stadtwerke Münster
Das Landgericht Münster hat gegen die Stadtwerke Münster auf Anftrag der RWE Energie AG eine einstweilige Verfügung erlassen, durch die den Stadtwerken Münster die Verbreitung wettbewerbswidriger Behauptungen vorläufig untersagt wurde.

RWE Energie AG und die Stadtwerke Münster streiten über die Belieferung von RWE-Kunden, die an das Netz der Stadt angeschlossen sind. RWE hatte im vergangenen Jahr mit den Stadtwerken Verhandlungen aufgenommen, um ihre Kunden im Wege der Durchleitung durch das Netz der Stadtwerke mit Strom beliefern zu können.

Die Stadtwerke Münster hätten aber den Abschluß eines Durchleitungsvertrages mit RWE abgelehnt, teilte RWE auf Anfrage des IWR mit. Sie verlangten statt dessen, dass jeder einzelne RWE-Kunde mit den Stadtwerken einen entgeltpflichtigen Netznutzungsvertrag abschließe. Dies habe wiederum RWE abgelehnt, da ihre Lieferverträge die Stromlieferung "frei Haus" vorsähen und ihren Kunden der Abschluß weiterer Verträge nicht zuzumuten sei. Derzeit erfolge die Belieferung auf der Grundlage einer Interimslösung.

Im Zusammenhang mit dieser Auseinandersetzung hatten die Stadtwerke Münster vor kurzem RWE-Kunden angeschrieben und diesen gegenüber nach Ansicht von RWE wettbewerbswidrige Behauptungen über die Belieferungsmöglichkeit und Zuverlässigkeit der RWE aufgestellt. Das Landgericht Münster hat sich der Auffassung von RWE angeschlossen und den Stadtwerken per einstweiliger Verfügung die Verbreitung derartiger Behauptungen untersagt.

Die Stadtwerke Münster haben derweil angekündigt, gegen die einstweilige Verfügung umgehend Widerspruch einzulegen. (iwr)

19.07.2000 13:50 Uhr
Müller begrüßt Fortschritte bei der Umsetzung der Verbändevereinbarung Strom
Bundeswirtschaftsminister Müller hat die Fortschritte bei der Umsetzung der im Dezember letzten Jahres geschlossenen neuen Verbändevereinbarung Strom begrüßt. In der Verbändevereinbarung war festgelegt worden, dass bis spätestens Ende Juni dieses Jahres die Netznutzungsentgelte publiziert werden sollten. Inzwischen haben alle Übertragungsnetzbetreiber ihre Netznutzungspreise veröffentlicht. Bei den Verteilerunternehmen gäbe es aber noch erheblichen Nachholbedarf. Müller erwartet, dass alle Netzbetreiber möglichst umgehend ihre Tarife veröffentlichen. Eine flächendeckende Transparenz bei den Tarifen sei wichtig für die Intensivierung des Stromwettbewerbs und die Selbstregulierung der Netznutzung durch die beteiligte Wirtschaft, so Müller. Minister Müller begrüßt, dass sich die Übertragungsnetzbetreiber inzwischen darauf verständigt haben, das vorgesehene spezielle Transportentgelt im innerdeutschen Stromhandel nicht mehr anzuwenden. Nach Ansicht von Müller kommt es jetzt darauf an, dass für grenzüberschreitende Stromtransporte europaweit geltende Netzzugangsbedingungen geschaffen werden, die den Wettbewerb zwischen den Anbietern nicht verzerren und die anfallenden Kosten verursachungsgerecht zuordnen. Müller hofft, dass es den europäischen Stromanbietern bereits ab Oktober gelingt, ein solches Tarifsystem zu praktizieren. (iwr)