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Im Brennpunkt
| Trennung
von Netznutzung und Stromlieferung
IWR-Meldungen zum aktuellen Brennpunktthema, die laufend ergänzt werden: |
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| 05.09.2000 | Wir
haben nachgefragt: Strompreis und Netznutzungsgebühren künftig getrennt? "Das Gebot der Transparenz erfordert - getrennt vom Stromlieferungsvertrag - grundsätzlich den Abschluß von Netzanschlußverträgen und Netznutzungsverträgen mit jedem Einzelkunden." So sieht es die Verbändevereinbarung (VV) II vom 13. Dezember 1999 vor. Einige Stromanbieter verfolgen bereits das Verfahren der Trennung von Netznutzungsentgelten und Strompreisen. Wir wollten es genau wissen und haben in einer Blitzumfrage bei 191 Stromanbietern nachgefragt. Die Ergebnisse der Umfrage lesen Sie in unseren Strom-Specials. |
| 26.07.2000 | 15:45
Uhr VKU: Netznutzungsentgelte werden baldmöglichst bekannt gegeben Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) geht davon aus, dass die meisten kommunalen Stromversorger ihre Netznutzungsentgelte berechnet haben und in Kürze bekannt geben können. "Wir weisen aber vorsorglich darauf hin," so Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich, "dass es sich dabei nur um vorläufige Entgelte handelt, so dass sich noch Änderungen ergeben können. Dies ist nicht den Unternehmen anzulasten, sondern einfach darauf zurückzuführen, dass ihnen bestimmte, für die Kalkulation notwendige Informationen noch fehlen." So müssten die Schnittstellen zwischen kommunalen und regionalen Netzbetreibern definiert werden. Aus diesem Grunde seien die Kosten der vorgelagerten Netze zum Teil noch nicht bekannt bzw. noch nicht endgültig verhandelt. Außerdem gebe es noch Schwierigkeiten bei der Umsetzung des im Mai in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes. Auch dies habe Auswirkungen auf die Kalkulation der Netznutzungsentgelte. Schöneich bat um Verständnis dafür, dass die kommunalen Stromversorger auf der Basis der vorliegenden Informationen die Netznutzungsentgelte nur als vorläufige Werte kalkulieren könnten. Andernfalls würden sie enorme finanzielle Risiken eingehen. Mit einer Wettbewerbsverhinderungsstrategie habe dies nichts zu tun. Den kommunalen Unternehmen sei ebenso wie den Stromkunden an transparenten Bedingungen für Stromlieferung und Stromtransport gelegen. 15:40 Uhr Wer Wettbewerb auch für private Verbraucher will, muss nun umsteuern, so die Aufforderung der AgV an das Bundeswirtschaftsministerium. Vorbilder, die zeigen, wie es funktioniert, lägen vor der Haustür, so die AgV weiter. In allen Ländern mit liberalisiertem Strommarkt sorge eine Regulierungsbehörde für einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Stromnetzen und für einen funktionierenden Wettbewerb. Und auch in Deutschland gebe es ein Beispiel: Der Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt floriere mit der Regulierungsbehörde. Der von der früheren Bundesregierung begonnene und vom jetzigen Wirtschaftsminister fortgesetzte Versuch, Regeln für den Wettbewerb durch die betroffenen Wirtschaftsverbände schaffen zu lassen, sei gescheitert und sollte deshalb schleunigst abgebrochen werden, so das Fazit der AgV. (iwr) 14:22 Uhr
13:47 Uhr
13:36 Uhr
Ab sofort sind bei Stromtarife.de die uns bekannten, von den Netzbetreibern veröffentlichten Netznutzungspreise, abrufbar. (iwr) |
| 20.07.2000 | 08:36
Uhr RWE erwirkt einstweilige Verfügung gegen Stadtwerke Münster Das Landgericht Münster hat gegen die Stadtwerke Münster auf Anftrag der RWE Energie AG eine einstweilige Verfügung erlassen, durch die den Stadtwerken Münster die Verbreitung wettbewerbswidriger Behauptungen vorläufig untersagt wurde. RWE Energie AG und die Stadtwerke Münster streiten über die Belieferung von RWE-Kunden, die an das Netz der Stadt angeschlossen sind. RWE hatte im vergangenen Jahr mit den Stadtwerken Verhandlungen aufgenommen, um ihre Kunden im Wege der Durchleitung durch das Netz der Stadtwerke mit Strom beliefern zu können. Die Stadtwerke Münster hätten aber den Abschluß eines Durchleitungsvertrages mit RWE abgelehnt, teilte RWE auf Anfrage des IWR mit. Sie verlangten statt dessen, dass jeder einzelne RWE-Kunde mit den Stadtwerken einen entgeltpflichtigen Netznutzungsvertrag abschließe. Dies habe wiederum RWE abgelehnt, da ihre Lieferverträge die Stromlieferung "frei Haus" vorsähen und ihren Kunden der Abschluß weiterer Verträge nicht zuzumuten sei. Derzeit erfolge die Belieferung auf der Grundlage einer Interimslösung. Im Zusammenhang mit dieser Auseinandersetzung hatten die Stadtwerke Münster vor kurzem RWE-Kunden angeschrieben und diesen gegenüber nach Ansicht von RWE wettbewerbswidrige Behauptungen über die Belieferungsmöglichkeit und Zuverlässigkeit der RWE aufgestellt. Das Landgericht Münster hat sich der Auffassung von RWE angeschlossen und den Stadtwerken per einstweiliger Verfügung die Verbreitung derartiger Behauptungen untersagt. Die Stadtwerke Münster haben derweil angekündigt, gegen die einstweilige Verfügung umgehend Widerspruch einzulegen. (iwr) |
| 19.07.2000 | 13:50
Uhr Müller begrüßt Fortschritte bei der Umsetzung der Verbändevereinbarung Strom Bundeswirtschaftsminister Müller hat die Fortschritte bei der Umsetzung der im Dezember letzten Jahres geschlossenen neuen Verbändevereinbarung Strom begrüßt. In der Verbändevereinbarung war festgelegt worden, dass bis spätestens Ende Juni dieses Jahres die Netznutzungsentgelte publiziert werden sollten. Inzwischen haben alle Übertragungsnetzbetreiber ihre Netznutzungspreise veröffentlicht. Bei den Verteilerunternehmen gäbe es aber noch erheblichen Nachholbedarf. Müller erwartet, dass alle Netzbetreiber möglichst umgehend ihre Tarife veröffentlichen. Eine flächendeckende Transparenz bei den Tarifen sei wichtig für die Intensivierung des Stromwettbewerbs und die Selbstregulierung der Netznutzung durch die beteiligte Wirtschaft, so Müller. Minister Müller begrüßt, dass sich die Übertragungsnetzbetreiber inzwischen darauf verständigt haben, das vorgesehene spezielle Transportentgelt im innerdeutschen Stromhandel nicht mehr anzuwenden. Nach Ansicht von Müller kommt es jetzt darauf an, dass für grenzüberschreitende Stromtransporte europaweit geltende Netzzugangsbedingungen geschaffen werden, die den Wettbewerb zwischen den Anbietern nicht verzerren und die anfallenden Kosten verursachungsgerecht zuordnen. Müller hofft, dass es den europäischen Stromanbietern bereits ab Oktober gelingt, ein solches Tarifsystem zu praktizieren. (iwr) |