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Im Brennpunkt


Zeus Strom AG contra Bewag
 

Hintergrund:
Die Berliner BEWAG hatte in einer Pressemeldung vom 3.3.2000 angekündigt, die Pflichtversorgung nach §10 Energiewirtschaftsgesetz für die Berliner Zeus-Kunden zu übernehmen, da seitens der Zeus Strom AG trotz mehrmaliger Aufforderung der BEWAG keine Reaktion auf ein Vertragsangebot für die Beistellung (Netznutzung) erfolgt sei. Für die Berliner Zeus-Kunden sei dies mit einem neuen Vertrag mit der BEWAG über ein Jahr verbunden. 
Dabei beruft sich die Bewag darauf, dass die Zeus Strom AG im Auftrag der wechselwilligen Kunden zum 31.12.1999 gekündigt habe, eine Belieferung der Kunden aber nicht erfolgt (kein Vertrag mit der Bewag)  und daher eine Versorgungslücke entstanden sei. Aus diesem Grund ist nach Ansicht der Bewag eine Pflichtversorgung erforderlich, verbunden mit einem neuen 1-Jahresvertrag.
Die Zeus Strom AG verweist darauf, dass die Bewag eine Bürgschaft in Höhe von 500.000 DM verlange, die in keinem Verhältnis zu den 1.600 wechselwilligen Kunden in Berlin stehe.

IWR-Meldungen zum aktuellen Brennpunktthema, die laufend ergänzt werden: 

15.03.2000 18:41 Uhr
Bewag: Verzicht auf Vertragsbindung von einem Jahr für Berliner Zeus-Kunden
Wie die Bewag soeben auf Anfrage des IWR mitteilte, wird der Berliner Energieversorger nicht auf der vorgesehenen Vertragsbindung von einem Jahr für die Berliner Zeus-Kunden bestehen. Stattdessen würden die Zeus-Kunden im ehemaligen Ostteil der Stadt bis zum 1. Mai und im Westteil bis zum 1. Juni zu Bewag-Konditionen beliefert. Danach werde die Bewag - wie bereits bekannt - Zeus-Strom zu Kunden im Ostteil der Stadt durchleiten, sofern es bis dahin zu einer weiteren vertraglichen Vereinbarung zwischen der Bewag und der Zeus Strom AG komme. 
Für die Kunden im Westteil werde es einen Beistellungvertrag zwischen beiden Unternehmen geben, d. h. die Zeus Strom AG kaufe den Strom für die Belieferung der Berliner Zeus-Kunden bei der Bewag ein, rechne mit den Kunden aber zu Zeus-Preisen ab. Die Netzrestriktionen, aufgrund derer eine Belieferung in den Westteil der Stadt nur in begrenztem Umfang möglich sei, kämen durch das Fehlen des letzten Teiles einer neuen Hochspannungsleitung zustande, die erst Ende dieses oder Anfang des nächsten Jahres fertiggestellt würde. Ohne diese Leitung hänge die Stromlieferung von außen in den Westteil Berlins nur an einer einzigen Leitung. In Berlin-West dürfe daher nur soviel Strom bezogen werden, wie bei einem Ausfall der Leitung mit der vorhandenen Kraftwerkskapazität im Westen der Stadt selbst erzeugt werden könne. Sowohl das Kartellamt als auch die Berliner Energieaufsicht hätten diese Vorgehensweise bereits bestätigt.
14.03.2000 14:42 Uhr
Zeus Strom AG und Bewag unterzeichnen Vereinbarung
Zwischen der Bewag Aktiengesellschaft und dem Hamburger Unternehmen Zeus Strom AG ist gestern eine Vereinbarung über die Durchleitung bzw. Beistellung von Strom unterzeichnet worden. Dies teilten die BEWAG und die Zeus Strom AG mit. Der jetzt abgeschlossene Vertrag versetze die Zeus Strom AG in die Lage, ihre Berliner Privatkunden im Ostteil der Stadt ab dem 01. Mai 2000, ihre Kunden im Westteil Berlins ab dem 01. Juni 2000 mit Strom zu versorgen. Dabei werde die Bewag Zeus-Strom zu Kunden im Ostteil Berlins durchleiten. 
Die Durchleitung von Fremdstrom in den ehemaligen Westteil der Stadt sei wegen der bestehenden Netzrestriktion nur in geringem Umfang möglich. Hier werde die Belieferung der Zeus-Kunden deshalb auf Wunsch von Zeus mit Strom aus Bewag-Kraftwerken erfolgen. Die getroffene Vereinbarung betreffe alle Berliner Zeus-Kunden, unabhängig von deren Kündigungstermin bei der Bewag. Im Laufe der Verhandlungen habe die Bewag auf das Vorliegen einer Bankbürgschaft verzichtet. Im Gegenzug habe sich die Zeus Strom AG verpflichtet, gemessen an ihrer Kundenzahl, monatliche Vorauszahlungen an die Bewag zu leisten und bereits abgebuchte Beträge an die Berliner Kunden zu erstatten. Die Zeus Strom AG wird alle betreffenden Kunden in Kürze schriftlich benachrichtigen. (iwr)
07.03.2000 17:54 Uhr
Bewag: Es gibt keinen gültigen Vertrag mit der Zeus Strom AG
Wie die Bewag soeben mitteilte, gibt es bislang keinen gültigen Beistellungsvertrag (Durchleitungsvertrag) mit der Zeus Strom AG. Die seitens der Zeus Strom AG angebotene Bankbürgschaft in Höhe von 250.000 DM würde jedoch von der Bewag prinzipiell akzeptiert. Auch sei der Termin für die Verhandlungsgespräche am 13.3.2000 "bereits notiert". Zwar bestünde bei der Bewag ein "gewisses Mass an Skepsis" hinsichtlich des Zustandekommens des Vertrages, als gutes Zeichen würde es jedoch aufgefasst, wenn die Zeus Strom AG vorab eine Faxkopie der Bankbürgschaft senden könnte. Die Bewag rate allen Zeus-Kunden, die erteilten Einzugsermächtigungen zu widerrufen und die bereits abgebuchten Beträge zurückzufordern, da die Zeus Strom AG diese für eine noch nicht erbrachte Leistung abbuche. (iwr)
07.03.2000 Bewag übernimmt Pflichtversorgung für 1.600 Zeus-Kunden?
Erklärung des Vorstandsvorsitzenden der Zeus Strom AG, Cersten Klatt-Lauterbach
07.03.2000 15:20 Uhr
Zeus Strom AG: Entscheidend ist nur noch die Höhe der Sicherheitszahlung an Bewag
Wie die Pressestelle der Zeus Strom AG soeben mitteilte, gehe es bei den Vertragsverhandlungen im Fall Bewag nur noch um die Höhe der von der Zeus Strom AG an die Bewag zu zahlende Sicherheitsleistung. Per Fax sei seitens der Zeus Strom AG eine Summe von 250.000 DM, die handschriftlich anstelle der 500.000 DM eingetragen worden war, vorgeschlagen worden. Die Bewag hatte am Freitag bekannt gegeben, das "der von Zeus unterschriebene Vertrag ohne die darin vorgesehene Bankbürgschaft rechtsunwirksam per Fax bei der Bewag" eingetroffen sei. Die Zeus Strom AG empfehle den betroffenen Berliner Kunden abzuwarten und auf keinen Fall doppelt zu zahlen, da Vertragsverhandlungen mit der Bewag am 13.3.2000 anstünden, die allerdings seitens der Bewag noch nicht bestätigt worden seien. Fortsetzung folgt ... (iwr)

12:44 Uhr
Übernimmt die Bewag die Pflichtversorgung für die Berliner Zeus-Kunden?
Nachdem die Bewag am vergangenen Freitag angekündigt hatte, die Pflichtversorgung der Berliner Zeus-Kunden nach § 10 Energiewirtschaftsgesetz zu übernehmen, erklärt nun der Vorstandsvorsitzende der Zeus Strom AG, Cersten Klatt-Lauterbach, dass diese Vorgehensweise der monopolistischen Netzbetreiber zur Diskriminierung der neuen Stromanbieter führe. Die Bewag habe eine Bürgschaft von 500.000 DM verlangt und habe völlig überraschend auf der vollen Bürgschaftshöhe bestanden. Lesen Sie die gesamte Erklärung des Vorstandsvorsitzenden der Zeus Strom AG, Cersten Klatt-Lauterbach in unseren Interview-Specials. (iwr)

03.03.2000 15:12 Uhr
Bewag versorgt Kunden der "Zeus Strom AG" trotz Kündigung weiter
Die Bewag teilte heute mit, dass sie die Kunden der "Zeus Strom AG" in Berlin pflichtversorgen werde. Auf ein Vertragsangebot für die Beistellung, dass auch bereits anderen Versorgern unterbreitet und von denen problemlos akzeptiert worden sei, sei trotz mehrmaliger Aufforderung keine Reaktion von Zeus erfolgt. Da fristgemäß weder ein Vertrag noch eine Bankbürgschaft von Zeus vorgelegt worden sei, habe die Bewag - wie mit dem gleichen Schreiben vom 15. Februar angekündigt - nach § 10, Absatz 1, Energiewirtschaftsgesetz die "Pflichtversorgung" für die Zeus-Kunden ab dem jeweiligen Kündigungstermin übernommen. Dieses sei den betreffenden Kunden zusammen mit dem Angebot eines neuen Stromlieferungsvertrages ab dem 29. Februar 2000 schriftlich mitgeteilt worden. (iwr)