Was ist mit Sondertarifen (Nachtstrom)? |
Die bundesweiten Angebote sind - neben den noch weiterhin
gültigen Standardtarifen - als Spezialangebote anzusehen und
auf Privatkunden ohne Nachtstrom (NT) ausgerichtet. Im Klartext:
Die neuen Produkte werden Privatkunden mit Nachtstrom
derzeit immer noch nicht angeboten. |
Was muß ich als Privatkunde bei einem
Anbieterwechsel beachten? |
Lesen Sie hierzu unsere ausführlichen Wechseltipps. |
Ich suche einen günstigen Anbieter für
Gewerbestrom. Wo finde ich Ansprechpartner? |
Als Gewerbetreibender haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Sie schließen sich einem Strompool an. Adressen und
Ansprechpartner finden Sie auf unserer Seite http://www.Stromtarife.de/links/strompools.html.
- Sie schließen sich einem Rahmenvertrag an. Solche Rahmenverträge
mit Stromversorgern werden beispielsweise von Ihrer Innung oder
einem Verband, bei dem Sie Mitglied sind, abgeschlossen.
- Sie suchen sich einen bundesweiten Anbieter von Gewerbestrom
in unserem Tarifrechner
für Gewerbestrom.
Allgemeine Informationen: http://www.Stromtarife.de/rechner/gewerbestromtarife.html
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Können Sie uns einen seriösen Anbieter
empfehlen? |
Aus Gründen der Unabhängigkeit und Neutralität
des IWR können wir keine Empfehlungen für oder gegen
bestimmte Anbieter aussprechen. Eine eingehende und zeitnahe Unternehmensanalyse
bwz. -bewertung der unterschiedlichen Anbieter ist schon aufgrund
der Vielzahl (ca. 1000) nicht durchführbar. Infoquellen:
- Anhand des seit mehreren Jahren eingeführten Servicebarometers
können Sie sehen, wie die Stromtarife-Leser den Service
des von Ihnen ausgewählten Stromanbieters beurteilt haben.
- In unserem kostenlosen Stromtarife-Newsletter informieren
wir Sie aber regelmäßig, umfassend und schnell über
positive und negative Erfahrungen unserer Leser beim Anbieterwechsel.
Zur Anmeldung
zum Newsletter
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Kann man wieder zurück wechseln? |
Ja, denn es besteht eine gesetzliche Anschlußpflicht des
örtlichen Stromversorgers. |
Meine Stromrechnung zeigt mir andere Kosten
an als der IWR-Tarifrechner. |
Mögliche Gründe:
- Sie haben eine alte Abrechnung in den Händen. Seit dem
01.01.2003 sind jedoch zusätzlich 2,05 Ct (4 Pf) je Kilowattstunde
Stromsteuer (Ökosteuer) zu zahlen, die der Rechner berücksichtigt
- Bei Ihnen ist möglicherweise noch ein Wechselstromzähler
und kein Drehstromzähler installiert
- Sie haben einen Sondertarif (Zweitarifzähler)
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Es wird behauptet: Der jeweilige Stromzähler
im Haushalt ist Eigentum des bisherigen Stromlieferanten. Bei Wechsel
des Lieferanten würden für den Zähler separate Kosten
entstehen, welche nicht in den Grundgebühren des neuen Lieferanten
enthalten sind. |
Der Zähler ist normalerweise im Eigentum des bisherigen Stromlieferanten.
Er wird bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter in der Regel nicht
ausgewechselt. Zusätzliche Kosten durch den alten Versorger
fallen aber nicht an. Wenn Sie wechseln, zahlen Sie die bisherige
Zählergebühr /Grundgebühr an den neuen Stromlieferanten,
der alles weitere mit dem alten Versorger regelt. Der alte Stromlieferant
bleibt aber für das Funktionieren und den Unterhalt des Stromnetzes
verantwortlich. Er ist jetzt nur nicht mehr Stromlieferant und Netzbetreiber,
sondern für Sie nur noch der Stromnetzbetreiber (ähnlich
wie die Telekom für das Telefonnetz zuständig ist, selbst
wenn Sie über einen anderen Provider telefonieren). |
Warum finde ich meinen Stromversorger bzw.
die Stadtwerke nicht in der Liste? |
Mögliche Gründe:
- Haben Sie im Tarifrechner die richtige Einstellung gewählt?
Mit der Voreinstellung "Anbieter: Nur bundesweite Anbieter"
erhalten Sie nur die bundesweiten Anbieter. Mit "Anbieter: Bundesweite
und regionale Anbieter" erhalten Sie dagegen die komplette Liste
mit derzeit über 900 Angeboten.
- Zur besseren Uebersicht für den Stromkunden und zur Einordnung
der Anbieter wird bei stromtarife eine Trennung zwischen der
Rubrik "Stromlieferant" (wie beispielsweise Ihre Stadtwerke
oder andere bundesweite Anbieter) und "Vermittler/Strompools"
vorgenommen. Der IWR-Tarifrechner (Haushalte) enthält derzeit
die Anbieter, die sich vertraglich zur Stromlieferung verpflichten.
Darüber hinaus drängen immer mehr Unternehmen auf
den deutschen Markt, die als sog. Strommakler, als Poolanbieter
oder als Vertriebsgesellschaft auftreten. Diese Unternehmen,
deren Dienstleistung i.d.R. in der Vermittlung eines Stromanbieters
und in der Abwicklung des Anbieterwechsels besteht, finden Sie
auf unserer Seite "Strompools" unter http://www.Stromtarife.de/links/strompools.html
- Sie finden Ihren Anbieter trotzdem nicht?
Es gibt rd. 900 ! Stromversorger in Deutschland, die es zu erfassen
gilt ...
Schreiben Sie uns hier eine E-mail,
wenn Sie einen Versorger vermissen!
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Gibt es eine Regulierungsbehörde für
den Strommarkt? |
Ja, seit dem 01.07.2004 ist die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Postdienste (regtp)
auch für den Strommarkt zuständig. Leider ist mit einer
effektiven Marktregulierung seitens der Behörde erst nach einer
"Einarbeitungszeit", etwa ab Januar 2005, zu rechnen.
In schwierigen Fällen bleibt daher vorerst nur der Gang zum
Bundeswirtschaftsministerium (http://www.bmwi.de)
oder zu den zuständigen Verbraucherzentralen (http://www.Stromtarife.de/links/verbraucherzentralen.html).
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Hat der Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus
die Möglichkeit, individuell fuer seine Wohnung einen Stromlieferanten
frei zu wählen, oder muss er dies mit den anderen Mietern /Eigentümern
abstimmen? Im Mehrfamilienhaus gibt es für jede Wohnung einen
eigenen Stromzähler zzgl. eines weiteren Stromzählers
fuer alle Parteien (allg. Hausstrom). |
Sie können immer dann ohne Rücksicht auf andere wechseln,
wenn Sie einen eigenen Vertrag (separaten Zähler) mit dem Versorger
haben. Eine Zustimmung aller Parteien ist dann nicht erforderlich.
Anders ist es in dem Fall, wenn der Strom über einen Gemeinschaftszähler
(Flurlicht, etc.) abgerechnet wird. Je nach Satzung kann die Eigentümergemeinschaft
verantwortlich sein und dann ist eine Wechselentscheidung auf dieser
Grundlage zu treffen. |
Darf ich als Vermieter eines Mehrfamilienhauses
die gesamte Stromabrechnung übernehmen und mit den Mietern
nach Zwischenzählern abrechnen - genauso wie bei Gas oder Wasser? |
Das ist durchaus möglich. Allerdings müssten die Mieter
mit dieser Lösung einverstanden sein, zumal wenn eine Wohnung
mit separatem Zähler vermietet wurde. Zusätzliche Kosten
entstehen durch den Ausbau der alten Zähler und durch den Einbau
der neuen Zwischenzähler. Werden keine Zwischenzähler
eingebaut, stellt sich die Frage nach dem gerechten Abrechnungsmodus
(Wohnfläche bzw. pro Kopf). |
Kann es sein, dass ich in den neuen Bundesländern
wegen der Braunkohleschutzklausel bestimmte Stromangebote nicht
beziehen kann? |
Grundlage ist das Gesetz zur Neureglung des Energiewirtschaftsrechts,
Artikel 4, § 3 (http://www.iwr.de/re/eu/recht/ewg.html).
Auf den ersten Blick ist die Regelung unverständlich. Allerdings
hätten nach der Wende und ohne die Investitionen in die Braunkohle
vermutlich mehrere tausend Arbeitsplätze in den neuen Bundesländern
nicht erhalten werden können. Um diese Investitionen abzusichern,
gibt es die Schutzklausel, die eine "ausreichend hohe Verstromung"
von Braunkohle berücksichtigen soll. Das Bundesministerium
für Wirtschaft hat dem Deutschen Bundestag im Jahre 2002 über
die Auswirkungen der Regelung auf die Braunkohlenverstromung und
Strompreisentwicklung in den Ländern zu berichten. Sofern auf
der Grundlage des Berichts keine Verlängerung bis zum 31. Dezember
2005 vorgenommen wird, tritt die Übergangsvorschrift am 31.
Dezember 2003 ausser Kraft. So steht's bisher im Gesetz. Wechselwillige
in den neuen Ländern haben aber prinzipiell die Möglichkeit,
über einen Strompool innerhalb der neuen Bundesländer
einen anderen Anbieter aus den neuen Bundesländern auszuwählen
und so einen günstigeren Preis auszuhandeln. |
Demnächst möchte ich ein Haus bauen
und natürlich einen Stromanbieter meiner Wahl gleich von Anfang
an nehmen. Was muss ich tun, wer liefert mir den Stromzaehler? |
Zunächst einmal erhält man beim Netzbetreiber den Baustrom
und den Baustromzähler. Dies wird in einem separaten Vertrag
geregelt, der nichts mit dem Hausanschluss zu tun hat. Der Netzbetreiber
legt auch den Hausanschluss inklusive Zähler. Wenn man einen
anderen Anbieter als den lokalen Versorger/Netzbetreiber wählen
möchte, sollte sichergestellt sein, dass der neue Versorger
auch tatsächlich zum Tag des Einzugs liefern kann. |