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11.04.2025, 15:11 Uhr

Zeitvariable Netzentgelte: Ein effektiver Ansatz zur Reduzierung der Stromkosten

Münster - Seit April 2025 können Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie Wärmepumpen, Heimspeicher oder Ladestationen durch die Einführung dynamischer Netzentgelte die eigenen Stromkosten weiter senken. Voraussetzung ist, dass in dem Haushalt ein Smart Meter installiert ist. Der Rollout der Smart Meter in Deutschland erfolgt jedoch bislang nur schleppend.

Mit § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes hat der Gesetzgeber 2024 eine Neuregelung eingeführt, die es Netzbetreibern erlaubt, die Leistungsaufnahme neu in Betrieb genommener, steuerbarer Verbraucher (z.B. Wärmepumpen, Ladestationen) bei drohender Überlastung des Netzes vorübergehend zu drosseln. Für die Betreiber der steuerbaren Einrichtungen reduzieren sich im Gegenzug die Netzentgelte. Insgesamt sieht der Gesetzgeber drei unterschiedliche Varianten (Modul 1 bis 3) der Netzentgeltreduzierung vor.

Mit smarter Steuerung gegen Netzüberlastung: Die gesetzliche Neuregelung im Überblick

Im Rahmen der Umsetzung der Energiewende ist in Zukunft mit einer weiteren Verstärkung des Wachstums in den Bereichen Wärmepumpen, Energiespeicher sowie Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur zu rechnen. Das kann in einigen Netzgebieten zu Überlastungen und Netzengpässen führen.

Um diese Netzengpässe zu vermeiden, regelt der Gesetzgeber seit Anfang 2024 in § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes die Möglichkeit zur netzorientierten Steuerung dieser Verbraucher. Konkret bedeutet dies, dass ein Netzbetreiber bei Netzüberlastung die Leistung von variablen Verbrauchern, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen worden sind, auf 4,2 kW drosseln kann. Im Gegenzug reduzieren sich für diese Verbraucher ungeachtet dessen, ob tatsächlich eine Leistungssteuerung stattfindet, die Netzentgelte.

Laut Beschluss der Bundesnetzagentur vom 23. November 2023 kommen für die Reduktion der Netzentgelte drei Varianten (Modul 1 bis Modul 3) in Frage. Während Modul 1 (pauschale Reduzierung der Netzentgelte) und Modul 2 (prozentuale Reduzierung) bereits seit dem 01.01.2024 anzuwenden sind, kann seit dem 01. April 2025 mit Modul 3 grundsätzlich auch ein Ansatz gewählt werden, bei dem netzdienliches Verhalten belohnt wird und eine dynamische Vergütung der Netzentgelte erfolgt. Nach Experteneinschätzungen bietet dieses Modell (Modul 3) die Aussicht auf die größten Einsparungen. Voraussetzung zur Inanspruchnahme der dynamischen Netzentgelte ist neben der steuerbaren Verbrauchseinrichtung die Ausstattung des Haushaltes mit einem Smart-Meter.

Kern der Regelung für dynamische Netzentgelte ist die Annahme, dass Strom von den Verbrauchern möglichst dann genutzt wird, wenn er ausreichend vorhanden ist, also in Niedriglastzeiten (z.B. in den Nachtstunden) oder in Phasen mit einem hohen Stromangebot (z.B. durch viel Solar- oder Windstrom) und hoher Netzbelastung.

Wenn die Besitzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen durch ihr netzdienliches Verhalten dann dazu beitragen, diese überschüssigen Strommengen gezielt abzunehmen, so profitieren sie im Gegenzug von niedrigeren Netzentgelten. In Kombination mit dynamischen Stromtarifen sind nach Angaben des Energieunternehmens Tibber fast 70 Prozent des Kilowattstundenpreises variabel.

Verteilnetzbetreiber mit regional stark variierenden Tarifmodellen

In der Praxis sind die zeitvariablen Netzentgelte allerdings nicht so flexibel gestaltet, dass eine direkte Reaktion auf ein Überangebot oder einen Mangel von Strom möglich ist. Stattdessen orientieren sich die in einen Standardtarif (ohne Leistungsmessung) sowie einen Hochlast- und Niedriglasttarif gegliederten Tarife der Verteilnetzbetreiber bislang an einer quartalsbezogenen und tageszeitabhängigen Struktur. So gibt es Verteilnetzbetreiber, die wie z.B. Bayernwerk Netz, in zwei Quartalen des Jahres (hier Q1 und Q4) in der Zeit zwischen 0.00 und 05.00 Uhr den Niedriglasttarif anbieten. Dabei liegt die Einsparung im Niedriglasttarif gegenüber dem Standardtarif bei 7,87 ct/kWh. Stromnetz Berlin dagegen bietet den Niedriglast-Tarif das ganze Jahr über zwischen 22.15 Uhr und 06.30 Uhr mit einer Einsparung von 7,71 ct/kWh an.

Quelle: IWR Online

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