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03.02.2000 |
Interview mit dem für das Ermittlungsverfahren gegen VOSSnet zuständigen Bremer Staatsanwalt Dr. Christian Baumgarte IWR: Gegen die Fa. VOSSnet läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug und wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen? Baumgarte: Es gibt jetzt
ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen die Fa. VOSSnet. Ferner ist
Herr Schwarze seit letztem Freitag in Untersuchungshaft.
IWR: Was können VOSSnet-Kunden tun, um auch nach Verstreichen der 6-Wochen-Frist für die Rückbuchung noch an die von VOSSnet abgebuchten 60,- DM zu kommen? Baumgarte: Die
Situation dieser Kunden ist denkbar schlecht. Es gibt zwar noch die Möglichkeit,
einen Vollstreckungstitel zu beantragen, damit bei VOSSnet gepfändet
wird. Dies können wir aber nicht empfehlen, da die zu erwartenden
Kosten für die Vollstreckung mit ca. 300,- DM wesentlich höher
liegen als die 60,- DM.
IWR: Können VOSSnet-Kunden ihre Forderungen im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens anmelden? Baumgarte: Erst wenn es ein
endgültiges Insolvenzverfahren gibt, kann man seine Forderungen beim
Amtsgericht anmelden. Allerdings gibt es einige Großgläubiger
der Fa. VOSSnet, so dass für den VOSSnet-Kunden nicht viel zu erwarten
ist.
IWR: Wie geht es im Ermittlungsverfahren weiter? Baumgarte: Es ist momentan
noch nicht absehbar, wie es weitergehen wird.
IWR: Herr Dr. Baumgarte, herzlichen
Dank für dieses Gespräch.
Zur Vorgeschichte lesen Sie bitte auch
unser Interview mit Dr. Baumgarte vom 20.1.2000.
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