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14.07.2000

best energy GmbH: Versorgung der Haushaltskunden der Zeus Strom AG 
IWR-Interview mit Herrn Dr. Henning Borchers, Geschäftsführer der best energy GmbH

IWR: Die best energy GmbH bietet an, die Haushaltskunden der Zeus Strom AG in Zukunft zu versorgen. Wer ist die best energy GmbH und wie viele Mitarbeiter hat Ihr Unternehmen?

Borchers:  best energy GmbH ist ein Joint-Venture der Bewag AG und der MobilCom AG aus Schleswig. Damit vereinen sich erprobte energiewirtschaftliche Kompetenz mit hervorragenden Vertriebserfahrungen eines innovativen Unternehmens aus der Telekommunikationsbranche. Momentan haben wir 28 Mitarbeiter. Wir gehen davon aus, dass bis zum Ende des Jahres weitere 25 Mitarbeiter fest eingestellt werden.
 

IWR: Wer sind Ihre Lieferanten und wie setzt sich der von Ihnen angebotene Strom zusammen?

Borchers: Unser Lieferant ist derzeit die Bewag AG aus Berlin. Die Zusammensetzung unseres Stroms entspricht dem bundesdeutschen Kraftwerksmix. 
 

IWR: Wie wird die Durchleitung/Netznutzung sichergestellt?

Borchers: Laut Energiewirtschaftsgesetz haben wir einen Anspruch auf Netznutzung. Dieses Recht nehmen wir wahr.
 

IWR: Wie viele Kunden beliefern Sie bereits? Mit wie vielen Neukunden rechnen Sie in diesem Jahr?

Borchers: Inzwischen haben wir rund 15 000 Kunden von unserem Angebot und unserem Service überzeugen können. Ziel ist es, innerhalb der nächsten drei Jahre einen Markteinteil von 3 Prozent zu erreichen, das sind ca.1 Million Kunden. 
 

IWR: Welche Verbesserungen der politischen Rahmenbedingungen fordern Sie?

Borchers:  Auf dem weiten Feld des Stromwettbewerbs ist ein Schiedsrichter dringend erforderlich. Die Verbändevereinbarung 2 sieht keine verbindlichen Regeln vor. Die neuen Stromanbieter sind nach wie vor der Willkür der Altversorger und Netzbetreiber ausgesetzt. Denken wir an die Netznutzungsgebühren! Hier liegen die Forderungen zwischen rund 10  und über 20 Pf/kWh vor. Diese Differenz ist sehr hoch und nicht nachzuvollziehen.

Unsere Forderung geht dahin, dass wir einen tatsächlich nichtdiskriminierenden Netzzugang realisieren können. Von diesem Zustand sind wir heute noch meilenweit entfernt. Ich denke, um wirklich Wettbewerb auf Strommarkt zu durchzusetzen, wird eine Wettbewerbsinstanz notwendig sein. 

Wissen Sie, so lange jeder sich an die VV 2 halten KANN aber nicht MUSS, werden sich die Ex-Monopolisten gegen den Wettbewerb stemmen. Damit hat der Verbraucher das Nachsehen. Deshalb erhebe ich immer wieder die Forderung nach einem „Schiedsrichter“. Nachdem das Energiewirtschaftsgesetz inzwischen über zwei Jahre in Kraft ist und die Netznutzung immer noch Ausnahme und nicht die Regel ist, müssen jetzt weitere politische Maßnahmen folgen, um den Wettbewerb auf dem Strommarkt durchzusetzen. 

IWR: Herr Dr. Borchers, herzlichen Dank für dieses Gespräch.