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09.01.2009, 16:29 Uhr

Gesetz zur Netzintegration von Strom aus Erneuerbaren Energien verfehlt Ziel

Berlin - Das derzeit im Bundestag beratene Gesetz zum Ausbau des deutschen Stromnetzes droht laut Aussage der Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) sein erklärtes Ziel zu verfehlen. Die Integration von mindestens 30 Prozent Strom aus Wind und Sonne bis 2020 könne nicht erreicht werden, solange neben den Höchstspannungsleitungen (380 kV-Ebene) nicht parallel auch die wachsende Überlastung der Hochspannungs-Verteilnetze (110 kV-Ebene) angemessen angegangen werde.

Gesetzesintergration von Verteilnetzen unverzichtbar

Um das angestrebte Integrationsziel zu erreichen sei auch die Berücksichtigung Ausbaus der Verteilnetze auf der 110kV-Hochspannungsebene in dem Gesetzentwurf der Großen Koalition unverzichtbar. In dieses Teilnetz wird der Strom aus Erneuerbaren Energien zunächst dezentral eingespeist. Das Problem kann nach Überzeugung der DUH durch eine einfache Änderung des derzeit verhandelten Entwurfs für ein "Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze" (EnLAG) erheblich entschärft werden. Dazu sei es lediglich notwendig, in der Planfeststellung - die bisher lediglich Freileitungen vorsieht, auch die Möglichkeit der Verlegung von Erdkabeln zu berücksichtigen. Es gebe keinen sachlichen Grund, auf die Option Erdkabel zu verzichten, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.

Hoher Verlust von Windstrom zwischen 2004 und 2006

Der neue Leiter Erneuerbare Energien der DUH, Dr. Peter Ahmels, erinnerte daran, dass aufgrund von Netzengpässen auf der 110kV-Ebene schon zwischen 2004 und 2006 allein in Schleswig-Holstein 74 Gigawattstunden (GWh) Windstrom verlorengegangen seien. "Die unnötigerweise nicht genutzten Windenergiekapazitäten werden ohne einen erheblich beschleunigten Netzausbau auf der 110kV-Ebene mit fortschreitender Kapazitätserweiterung Jahr für Jahr steigen und letztlich das Ausbauziel der Regierung von mindestens 30 Prozent in Frage stellen", sagte Ahmels.

Das Netzausbaugesetz soll nach derzeitiger Planung Mitte März im Bundestag und Anfang April im Bundesrat verabschiedet werden.

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