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26.02.2009, 17:51 Uhr

Einstieg der EnBW bei EWE - Fristverlängerung beim Bundeskartellamt beantragt

Oldenburg - Die EWE AG und die EnBW Energie Baden-Württemberg AG haben das Bundeskartellamt um eine Verlängerung der Frist hinsichtlich der Prüfung des Einstiegs der EnBW bei EWE gebeten. Grund dafür ist, dass beide Unternehmen für die Bewertung von möglichen Zusagen gegenüber dem Kartellamt noch mehr Zeit benötigen. Beantragt wurde eine Fristverlängerung bis 15. Juni 2009. "Wir sind mit dem Kartellamt auf einem guten Weg und daher sehr zuversichtlich, dass dem Zusammenschluss nichts im Wege steht", erklärte EWE-Sprecher Daniel Waschow. "Angesichts der Bedeutung und des Umfangs dieses Zusammenschlusses brauchen wir aber schlichtweg noch etwas Zeit."

Bisher sollte die Entscheidung des Kartellamts am 9. März verkündet werden. In den vergangenen Wochen habe sich in den Gesprächen mit dem Kartellamt jedoch abgezeichnet, dass diese Frist aufgrund der komplexen Materie nicht zu halten sei, so Waschow weiter. Daher habe man sich gemeinsam dazu entschlossen, die Fristverlängerung zu beantragen. EnBW will sich in Höhe von 26 Prozent an EWE beteiligen. Die EWE-Anteilseigner hatten im Juli 2008 den Einstieg von EnBW beschlossen.

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