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05.02.2026, 17:13 Uhr

Reifegrad statt Windhundprinzip: ÜNB kündigen neues Anschlussverfahren für Batteriespeicher und Großverbraucher an das Übertragungsnetz an

Berlin, Dortmund, Bayreuth, Stuttgart - Der Ausbau erneuerbarer Energien und die dynamische Entwicklung bei Energiespeichern und neuen stromintensiven Verbrauchern ändern die Anforderungen an die Netzinfrastruktur. Um knappe Anschlusskapazitäten künftig gezielter vergeben zu können, setzen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auf ein neues Verfahren für den Anschluss von Speichern und Großverbrauchern.

Neue Batteriespeicher, Elektrolyseure, Rechenzentren und andere Großverbraucher sorgen derzeit für eine große Anzahl von Netzanschlussbegehren. Um die Vergabe von Netzanschlüssen statt nach Eingangsdatum des Antrags künftig planbarer, transparenter und leistungsorientierter steuern zu können, wollen die ÜNB ab April 2026 das sogenannte Reifegradverfahren einführen. Unter dem Dach des neuen Verfahrens sollen die Anträge in festen Zyklen gebündelt, in einer ersten Informations- und Antragsphase gesammelt und anhand messbarer Kriterien gemeinsam bewertet werden. So sollen die realistischsten und technisch ausgereiftesten Projekte Vorrang erhalten.

Reifegradverfahren ersetzt chronologische Vergabe

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW haben die Einführung eines neuen Verfahrens für die Bereitstellung von Netzanschlüssen an das Übertragungsnetz angekündigt. Ab April 2026 soll in allen Regelzonen der ÜNB das Reifegradverfahren in Kraft treten. Ziel ist es, die bisherige Bearbeitung nach dem Windhundprinzip, d. h. chronologisch nach Eingang der Anträge, zu ersetzen.

Damit reagieren die ÜNB auf die wachsende Zahl von Anschlussbegehren, die insbesondere durch die in den vergangenen zwei bis drei Jahren massiv gestiegenen Anschlussbegehren von Batteriespeichern getrieben ist. „Sowohl die kumulierte Anzahl der Anträge als auch die beantragte Gesamtleistung hat stark zugenommen und übersteigt die Planungsprämissen des aktuellen Szenariorahmens des NEP 2037/2045 (2025) deutlich“, so die ÜNB in ihrem Konzept.

Projekte sollen künftig nicht einzeln, sondern in festen Bewertungszyklen gesammelt und gemeinsam geprüft werden. Übersteigt die Anzahl der eingereichten Vorhaben die vorhandenen Kapazitäten, so werden die am weitesten entwickelten und somit „reifsten“ Projekte zuerst ausgewählt und erhalten ein Angebot mit einem Zeitplan für einen Netzanschluss. „Damit wird sichergestellt, dass Projekte von hoher Realisierungswahrscheinlichkeit und Qualität im Falle von Überzeichnungen priorisiert werden können“, so die ÜNB.

Transparente Kriterien für planbare Netzanschlüsse

Die Auswahl der Projekte soll im Rahmen des neuen Verfahrens anhand klar definierter, messbarer Kriterien erfolgen: Genehmigungsstand, Flächensicherung, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Netz- und Systemnutzen des Projektes. Ziel ist ein diskriminierungsfreier, transparenter und strukturierter Prozess, der die Vergabe von Netzanschlüssen planbarer und effizienter machen soll.

Das Verfahren orientiert sich an internationalen Vorbildern: Vergleichbare Modelle haben sich in Großbritannien, Norwegen und anderen Ländern bereits bewährt. Die Übertragungsnetzbetreiber halten eine europarechtliche Bestätigung für das neue Verfahren durch die Bundesnetzagentur für sinnvoll. Zielführend wäre zudem, die gesetzlichen Grundlagen für das Netzanschlussverfahren entsprechend des vorgeschlagenen „Reifegradverfahrens“ zu konkretisieren.

Effiziente Nutzung der Netzinfrastruktur durch Technologie-Kontingente

Auch bei Einführung des Reifegradverfahrens bleibt die Nachfrage nach Netzanschlüssen aus ÜNB-Sicht groß, insbesondere bei Schaltfeldern. Um die Kapazitäten volkswirtschaftlich effizient zu nutzen, empfehlen die ÜNB gesetzlich festgelegte Kontingente, die sich am Bedarf des Gesamtsystems orientieren. „So kann gewährleistet werden, dass Batteriespeicher, Elektrolyseure, Industrie, Kraftwerke oder Rechenzentren angemessen berücksichtigt werden“, so die ÜNB in ihrer Mitteilung.

Quelle: IWR Online

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