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28.05.2026, 10:19 Uhr BNetzA plant neue Netzentgelt-Systematik - Was sich für Solarbetreiber, Industrie, Speicher und Elektrolyseure ändern sollBonn - Die Bundesnetzagentur hat einen vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgelegt. Der Zwischenstand fließt in einen Festlegungsentwurf ein, der im Sommer 2026 konsultiert werden soll und die Kostenverteilung zwischen Haushaltskunden, Eigenstromerzeugern mit Netzanschluss (Prosumer), Industrie, Erzeugern, Speicherbetreibern und Elektrolyseuren neu regeln wird.
Mit dem vorgelegten Zwischenstand konkretisiert die Bundesnetzagentur (BnetzA) ihre Pläne zur Reform der Stromnetzentgelte - einem Kostenblock von rund 37 Milliarden Euro jährlich, der etwa 30 Prozent der Haushaltsstromkosten ausmacht. Haushalte mit eigener Stromerzeugung - etwa über eine Photovoltaikanlage auf dem Dach - die dadurch weniger Netzstrom beziehen, Großverbraucher, Erzeuger und Speicherbetreiber sollen künftig verursachergerechter zur Netzfinanzierung beitragen. Die bisherige Rechtsgrundlage läuft Ende 2028 aus. Die Pläne stoßen in der Branche zum Teil jedoch auf Widerstand: Verbände wie BDEW, BEE und BDI haben die vorgeschlagenen Regelungen in der vorliegenden Form in Teilen abgelehnt und kritisieren unter anderem Fehlanreize sowie fehlende Kostenreflexivität bei den Prosumer-spezifischen Grundpreisen.
Neue Kostenverteilung: Prosumer und Großverbraucher im Fokus der Netzentgelt-ReformFür die rund 40 Millionen Haushaltskunden in der Niederspannung bleibt die grundlegende Entgeltstruktur aus Grundpreis und Arbeitspreis erhalten. Neu ist jedoch: Netzbetreiber müssen künftig einen gedeckelten Grundpreis erheben. Wer als Prosumer mit einer eigenen Erzeugungsanlage - etwa einer PV-Anlage - weniger Netzstrom bezieht als übliche Haushaltskunden, zahlt künftig einen höheren Grundpreis. Die Mehrkosten sollen lokal variieren und voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr liegen. Steckersolaranlagen sind ausgenommen.
Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller begründet die Neuregelung mit dem Fairness-Prinzip: "Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist. Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen. Das ist ein Gebot der Fairness. Sonst würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen."
Für Großverbraucher ab 100.000 kWh Jahresverbrauch wird der bisherige Leistungspreis durch ein Kapazitätspreismodell ersetzt. Gewerbliche und industrielle Abnehmer zahlen künftig einen Kapazitätspreis in Euro/kW/Jahr zuzüglich eines Arbeitspreises bis zur bestellten Kapazität. Industrielle Sonderentgelte für Bandlastverbraucher bleiben für Bestandskunden bis Ende 2031 erhalten, die künftige Ausgestaltung wird Anfang 2027 entschieden.
Kurskorrektur bei Speichern: 2029-Plan gekippt, dynamische Netzentgelte ab 2030Auch Betreiber von Batterie- und Pumpspeichern werden künftig über einen moderaten Kapazitätspreis an der Netzfinanzierung beteiligt. Dabei rückt die Bundesnetzagentur ausdrücklich von einem früheren Plan ab: Die ursprünglich vorgesehene Einführung von Netzentgelten für alle Speicher ab dem 1. Januar 2029 wird nicht umgesetzt. Für Bestandsspeicher greift die Entgeltpflicht erst nach Auslaufen der Sonderregelungen des Paragrafen 118 Abs. 6 EnWG. Müller: "Wir schlagen vor, dass Kapazitätsentgelte erst nach Auslaufen der geltenden Sonderregelungen zu zahlen sind. Damit schaffen wir Planungssicherheit für laufende Projekte." Heimspeicher in der Niederspannung bleiben dauerhaft ausgenommen.
Bisher sind Erzeugungsanlagen von Netzentgelten befreit. Künftig soll ein Einspeiseentgelt von voraussichtlich 4 bis 7 Euro pro kW und Jahr gelten - mit 20-jährigem Bestandsschutz für bestehende Anlagen. Dynamische Netzentgelte, mit denen Redispatchkosten von zuletzt 3,06 Milliarden Euro jährlich gesenkt werden sollen, sind für Speicher frühestens ab 2030, für Einspeiser frühestens ab 2032 geplant.
Erstmals Netzentgelt für ElektrolyseureNeu im Vergleich zu bisherigen Entwürfen ist die Regelung für Elektrolyseure. Für Anlagen zur Erzeugung von grünem und kohlenstoffarmem Wasserstoff sieht die Bundesnetzagentur künftig ebenfalls ein Kapazitätsentgelt vor, dessen Höhe sich an den Entgelten für Speicher und Einspeiser orientiert. Auf Arbeitsentgelte wird dabei verzichtet. Grundlage ist eine europarechtliche Sonderregelung, die eine bevorzugte Behandlung dieser Anlagen erlaubt, weil für sie in den nationalen Energie- und Klimaplänen explizite Ausbauziele festgelegt sind.
Ausblick:Die förmliche Konsultation des Festlegungsentwurfs startet voraussichtlich im Sommer 2026, der Erlass der Rahmenfestlegung ist für Ende 2026 geplant. Konkretisierende Folgefestlegungen folgen 2027. Der Meinungsbildungsprozess ist damit noch nicht abgeschlossen. Große Branchenverbände wie BDEW, BEE und BDI haben in der bisherigen Konsultationsphase Nachbesserungen gefordert und unter anderem Fehlanreize, fehlende Kostenreflexivität sowie Risiken für Investitionssicherheit kritisiert. Die Bundesnetzagentur hat an einigen Stellen bereits Zugeständnisse gemacht – etwa beim Bestandsschutz für Speicher und der Verlängerung der Industriesonderregelungen. Wie sich die weiteren Beratungen auf den finalen Festlegungsentwurf auswirken, bleibt abzuwarten.
Quelle: IWR Online © IWR, 2026 Mehr Nachrichten und Infos aus der Regenerativen Energiewirtschaft
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