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09.07.2026, 13:10 Uhr StromVKG vor Bundestagsabstimmung: BEE kritisiert Nachbesserungen als unzureichend, BDEW sieht tragfähigen KompromissBerlin – Der Bundestag soll heute in zweiter und dritter Lesung final über das Kapazitätsmarktgesetz StromVKG entscheiden, mit dem der Zubau gesicherter Leistung und damit die Versorgungssicherheit im Zuge der Energiewende abgesichert werden soll. Vor der Abstimmung bewerten Branchenverbände die zuvor von der Koalition vorgelegten Nachbesserungen am Gesetzentwurf gegensätzlich.
Das StromVKG soll einen zentralen Kapazitätsmarkt einführen: Kraftwerke, Speicher und andere Anlagen bieten auf Ausschreibungen und erhalten eine Vergütung dafür, dass sie im Bedarfsfall – etwa in Dunkelflauten – Leistung bereitstellen können. Das Bundeskabinett hatte den ursprünglichen Entwurf am 13. Mai 2026 beschlossen, zuletzt einigten sich die Koalitionsfraktionen auf mehrere Nachbesserungen.
BEE: Nachbesserungen reichen nicht für echte TechnologieoffenheitDer Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) wertet die Nachbesserungen als Teilerfolg eigener Verbandsarbeit, sieht aber weiterhin strukturelle Nachteile für Speicher gegenüber Gaskraftwerken. Bei den Speicheranforderungen gibt es eine Erleichterung: Statt binnen einer Stunde die volle Leistung zu erreichen, müssen Speicher nach dem Änderungsentwurf über maximal zehn Stunden 80 Prozent ihrer Leistung bereitstellen können und haben anschließend drei Stunden Zeit, bevor diese Leistung erneut bereitgestellt werden können muss. Dieses Kriterium gilt bei Anlagenpools nach dem Änderungsentwurf nicht mehr für jede einzelne Anlage, sondern für den Pool als Ganzes – eine explizite Forderung des BEE, die hybride und aggregierte Flexibilitätskonzepte erleichtert und die der Verband ausdrücklich begrüßt.
Bei den Resilienzkriterien zur Herkunft von Bauteilen wurden nun auch Gaskraftwerke einbezogen, zudem wurde der Kreis der zulässigen Herkunftsländer erweitert: Er beschränkt sich nicht mehr nur auf den Europäischen Wirtschaftsraum, sondern schließt auch Drittstaaten ein, mit denen die EU Freihandelsabkommen abgeschlossen hat oder eine Zollunion bildet. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser dazu: „Mit der Ausweitung der Anforderungen an die Produktherkunft auch auf Gaskraftwerke wird zumindest in diesem Bereich des Entwurfs die Ungleichbehandlung von Speichern etwas reduziert. Dennoch sollte darüber nicht vergessen werden, dass Gas und Öl noch immer importiert werden müssen und damit Abhängigkeiten weiter zementieren.“ Der BEE weist zugleich darauf hin, dass Speicher aufgrund bestehender Lieferketten weiterhin stärker von den Resilienzkriterien betroffen seien, zumal die Liste kritischer Komponenten für Gaskraftwerke deutlich kürzer sei.
Die im Änderungsentwurf vorgenommene Klarstellung der Begriffe „netztechnischer Norden" und „netztechnischer Süden" begrüßt der BEE grundsätzlich, da sie einen systemdienlichen Zubau stärken und Redispatchkosten senken kann – warnt aber vor Wettbewerbsverzerrungen bei zu starker Bevorzugung von Anlagen im Süden. Kritisch bewertet der BEE zudem die Anhebung des Gebotshöchstwerts von 177.000 Euro auf 244.000 Euro je Megawatt – ein Plus von mehr als 40 Prozent gegenüber dem Kabinettsentwurf, das nach Verbandseinschätzung die über die Umlage finanzierten Vergütungskosten und damit die Strompreise für Verbraucher treibt. Heinen-Esser zieht ein gemischtes Fazit: „Unsere Anpassungsvorschläge haben Eingang in die Änderungsentwürfe gefunden. Damit wurden entscheidende Verbesserungen für das StromVKG erreicht. Für echte Technologieoffenheit genügen die Anpassungen zwar nicht, aber immerhin wird die Benachteiligung von Speichern etwas abgeschwächt.“
BDEW sieht vernünftigen tragfähigen KompromissDer Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet die Nachbesserungen deutlich positiver. Der Verband bezeichnete die Einigung der Regierungsfraktionen als wichtiges und gutes Signal für den nötigen Zubau gesicherter Leistung. Zur neuen Speicherregel erklärte der BDEW, mit dem überarbeiteten Langzeitkriterium sei „ein vernünftiger tragfähiger Kompromiss gefunden worden“. Auch die im Änderungsentwurf vorgesehene regionale Aufteilung der Ausschreibungsmengen – ein Drittel für den netztechnischen Norden, zwei Drittel für den netztechnischen Süden – wertet der Verband als wichtiges Signal für den sicheren Betrieb des Stromsystems. Der BDEW sieht in der Anhebung des Gebotshöchstwerts auf 244.000 Euro je Megawatt einen wichtigen Schritt, der die Wirtschaftlichkeit der Investitionen in moderne Gaskraftwerke sowie Wettbewerb und Akteursvielfalt in den Ausschreibungen sichere.
Bundestag entscheidet heute, Bundesrat folgtNach der ersten Lesung am 11. Juni 2026 hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie den Gesetzentwurf federführend beraten. Das Parlament soll nun heute, am 9. Juli 2026, in zweiter und dritter Lesung final über das StromVKG entscheiden, bevor der Bundesrat morgen (10.07.2026) über das Gesetz berät. Nach der Verabschiedung steht noch die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission aus, die nach Einschätzung der Branchenverbände zeitnah erfolgen sollte, damit die ersten Ausschreibungen wie geplant im September und Dezember 2026 starten können.
Quelle: IWR Online © IWR, 2026 Mehr Nachrichten und Infos aus der Regenerativen Energiewirtschaft
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