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03.08.2026, 14:51 Uhr

Deutschland erreicht im Juli neues Solar-Allzeithoch – erstmals 12 Mrd. kWh Solarstrom ins Netz eingespeist

Münster – Die Photovoltaik in Deutschland hat im Juli 2026 einen neuen Rekord erreicht. Erstmals wurden innerhalb eines Monats rund 12 Mrd. kWh Solarstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Das geht aus einer Auswertung der viertelstündlichen Einspeisedaten der europäischen Netzbetreiberplattform ENTSO-E durch das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) hervor.

Die Solarenergie entwickelt sich in Deutschland immer mehr zu einer tragenden Säule der Stromversorgung. Vor dem Hintergrund der aktuellen energiepolitischen Diskussion weist das IWR zugleich auf Missverständnisse bei der öffentlichen Debatte über die EEG-Solarförderung hin.

Solarleistung erreicht zur Mittagszeit im Monatsmittel mehr als 40.000 MW

Der neue Monatsrekord unterstreicht die wachsende Bedeutung der Photovoltaik für die Stromversorgung in Deutschland. Die gesamte Solarstromerzeugung liegt sogar noch deutlich über den 12 Mrd. kWh, da die Auswertung lediglich die Netzeinspeisung erfasst. Der direkt vor Ort selbst verbrauchte Solarstrom ist darin nicht enthalten.

Im Juli lag die mittlere Solarleistung um die Mittagszeit nach den IWR-Auswertungen bei mehr als 40.000 MW. Damit stand diese Solarleistung genau zu der Tageszeit zur Verfügung, in der auch die Stromnachfrage in Deutschland besonders hoch ist. Das entspricht rechnerisch der elektrischen Leistung von über 40 Atomkraftwerken mit jeweils 1.000 MW. Über den gesamten Tagesverlauf verdrängte die Photovoltaik einen erheblichen Teil der Stromerzeugung aus Kohle- und Gaskraftwerken.

Bild: Mittlere Einspeiseleistung nach Energieträgern in Deutschland im Juli 2026 - IWR

Die Photovoltaik hat sich inzwischen von einer ergänzenden Erzeugungstechnologie zu einer tragenden Säule der deutschen Stromversorgung entwickelt. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisteten in den vergangenen zwei Jahrzehnten Millionen private Hausbesitzer, Landwirte, Gewerbebetriebe und mittelständische Unternehmen mit Investitionen in Solaranlagen.

EEG: IWR verweist auf Missverständnisse bei der Solarförderung

Neue Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern erhalten heute einen gesetzlichen Vergütungsanspruch von rund 7 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Häufig entsteht daraus der Eindruck, diese 7 Cent seien die staatliche Solarförderung. Das ist jedoch falsch.

„Die Photovoltaik ist heute eine tragende Säule der deutschen Stromversorgung. Umso wichtiger ist eine sachliche Diskussion über die tatsächlichen EEG-Differenzkosten. Der häufig verwendete Begriff Solarförderung führt jedoch in die Irre. Er vermittelt den Eindruck, jede eingespeiste Kilowattstunde werde vollständig aus staatlichen Mitteln bezahlt. Tatsächlich gleicht das EEG bei neuen Photovoltaikanlagen lediglich die Differenz zwischen Börsenerlös und gesetzlichem Vergütungsanspruch aus. Dieses Missverständnis prägt die öffentliche Debatte bis heute“, sagt Dr. Norbert Allnoch.

Solarförderung: EEG gleicht ausschließlich Differenzkosten aus

Der von Photovoltaikanlagen erzeugte Strom wird zunächst an der Strombörse vermarktet. Die Vermarktungserlöse fließen auf das EEG-Konto. Ausgeglichen wird anschließend ausschließlich die Differenz zwischen Börsenerlös und gesetzlichem Vergütungsanspruch.

Erzielt der Solarstrom beispielsweise einen Börsenpreis von 5 Cent je Kilowattstunde, beträgt der Ausgleich aus dem EEG-Konto 2 Cent je Kilowattstunde. Liegt der Börsenpreis dagegen bei 8 Cent je Kilowattstunde, erhält der Anlagenbetreiber weiterhin seinen gesetzlichen Vergütungsanspruch von 7 Cent je Kilowattstunde, während 1 Cent je Kilowattstunde auf dem EEG-Konto verbleibt. Nicht der gesetzliche Vergütungsanspruch bestimmt somit die EEG-Differenzkosten, sondern ausschließlich die Differenz zwischen Börsenerlös und Vergütungsanspruch.

PV-Altanlagen bestimmen weiterhin den Großteil der EEG-Differenzkosten

Nach Angaben des IWR werden die heutigen EEG-Differenzkosten überwiegend durch ältere Photovoltaikanlagen bestimmt, die insbesondere zwischen 2010 und 2013 errichtet wurden. Aufgrund der damals deutlich höheren Investitionskosten gelten für diese Anlagen noch gesetzlich garantierte Vergütungssätze von vielfach 30 bis über 40 Cent je Kilowattstunde.

Diese Vergütungsansprüche gelten jeweils für 20 Jahre und laufen erst schrittweise zwischen 2030 und 2033 aus. Erst mit dem Auslaufen dieser Altverträge werden die historischen EEG-Differenzkosten unabhängig von der Vergütung neuer Photovoltaikanlagen deutlich zurückgehen.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2026

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