versorger_
Stromtarife.de-Home >> Strom-Meldungen >> IWR-Pressedienst >> Veranstaltungen >> Strom-Tarifrechner >> Jobs

27.08.2026, 09:47 Uhr

Marke geknackt: Deutsche WindGuard überwacht mehr als 1 Gigawatt regenerative Kraftwerksleistung

Varel – Der Betrieb von Wind-, Solar-, Hybrid- und Speicheranlagen wird durch steigende regulatorische, organisatorische und sicherheitstechnische Anforderungen zunehmend komplexer. Die Deutsche Windguard baut ihr Geschäft mit der technischen Betriebsführung für Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland und den Niederlanden weiter aus und erreicht einen wichtigen Meilenstein.

Nach der BSI-Kritisverordnung gelten Erzeugungsanlagen im Sektor Energie, darunter Wind- und Solarparks, seit 2022 ab einer installierten Nettonennleistung von 104 Megawatt grundsätzlich als kritische Anlagen. Deren Betreiber müssen dem BSI regelmäßig die Umsetzung ihrer IT-Sicherheitsmaßnahmen nachweisen. Seit März 2026 verpflichtet sie zudem das KRITIS-Dachgesetz zusätzlich zum physischen Schutz ihrer Anlagen.

Leitstand überwacht erstmals über ein Gigawatt in Deutschland und den Niederlanden

Die Deutsche Windguard überwacht in ihrem 24/7-Leitstand am Hauptsitz in Varel erstmals Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als einem Gigawatt. Diese Leistung verteilt sich auf Windenergie-, Photovoltaik-, Hybrid- und Speichersysteme an Standorten in Deutschland und in den Niederlanden. Damit hat das Unternehmen, das nach eigenen Angaben zu den führenden unabhängigen Dienstleistern der Windenergiebranche gehört und mehr als 220 Experten beschäftigt, einen neuen Wachstumsmaßstab in der technischen Betriebsführung erreicht.

„Unser Anspruch ist es, Betreiber im Tagesgeschäft bestmöglich zu entlasten. Dreh- und Angelpunkt ist unser 24/7-Leitstand: Hier erkennen wir Störungen in Echtzeit, leiten umgehend Gegenmaßnahmen ein und minimieren Ausfallzeiten“, erklärt Nicolas Kluth, Head of Technical Management bei der Deutschen Windguard.

WONDER-System und feste Ansprechpartner: Windguard setzt auf persönliche Betreuung

Neben dem Leitstand setzt die Deutsche Windguard auf ein festes Ansprechpartner-Modell und ihr eigenes Windpark-Managementsystem WONDER, das Betriebsdaten, Dokumentation und Workflows zentral bündelt. „Transparenz und persönliche Betreuung sind weitere zentrale Bausteine unseres ganzheitlichen Konzepts der unabhängigen technischen Betriebsführung, das auf mehr als 25 Jahren Erfahrung basiert. Eine Schlüsselkomponente ist hierbei das unternehmenseigene Windpark-Managementsystem WONDER, das Betriebsdaten, Dokumentation und Workflows zentral zusammenführt und damit transparente Entscheidungsgrundlagen für die Betriebsführung schafft“, erläutert Dr. Dennis Kruse, Managing Director der Deutschen Windguard.

KRITIS-Nachweis: Windguard zählt zu den ersten Anbietern mit dokumentiertem BSI-Nachweis

Nach eigenen Angaben hat die Deutsche Windguard bereits 2022 als einer der ersten Anbieter technischer Betriebsführung für Windparks gegenüber dem BSI nachgewiesen, dass ihr Leitstand die Anforderungen an Betreiber Kritischer Infrastrukturen erfüllt. „Durch laufende Prozessoptimierungen, regelmäßige Audits und wiederkehrende Nachweise – künftig nach § 39 BSI-Gesetz – entwickeln wir unsere Sicherheitsstandards seitdem kontinuierlich weiter, so können unsere Kunden dauerhaft auf eine sichere, belastbare und zukunftsfähige technische Betriebsführung vertrauen“, erläutert Tobias Künne, Head of Government, Compliance & Risk. § 39 BSIG schreibt seit Dezember 2025 einen solchen Nachweis alle drei Jahre vor.

KRITIS-Dachgesetz schafft ab 2026 einen Rahmen für physische Resilienz

Über die IT-Sicherheitsanforderungen nach BSI-Gesetz hinaus hat der Bundestag am 29. Januar 2026 das KRITIS-Dachgesetz beschlossen und damit die EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Anlagen (CER-Richtlinie, EU 2022/2557) in deutsches Recht umgesetzt. Das seit 17. März 2026 geltende Gesetz schafft erstmals einen bundeseinheitlichen, sektorübergreifenden gesetzlichen Rahmen für die physische Resilienz Kritischer Infrastrukturen. Dazu gehören etwa Objektschutz, Zugangskontrollen und Krisenmanagement. Der Energiesektor ist dabei neben Bereichen wie Transport, Gesundheit oder Wasserversorgung ausdrücklich einbezogen. Welche Anlagen im Energiesektor konkret als kritische Anlagen gelten und damit den entsprechenden Resilienzpflichten unterliegen, wird durch eine noch ausstehende Rechtsverordnung festgelegt. Bislang liegt hierfür ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vor.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2026

Mehr Nachrichten und Infos aus der Regenerativen Energiewirtschaft

© IWR




zurück

Energiejobs

Stadtwerke Ansbach GmbH sucht: Referent Netzcontrolling (m/w/d) Vereinigte Wertach-Elektrizitätswerke GmbH sucht: Experte (m/w/d) Kundenabrechnung / Marktkommunikation EDM Vertrieb

Pressemitteilungen

Perigus Energy erwirbt genehmigtes Windparkprojekt Olpe-Rehringhausen von ABO Energy Capcora exklusiv mit M&A-Prozess für SOWITEC-Projektportfolio im Bereich erneuerbare Energien mandatiert