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08.10.2026, 11:59 Uhr Offshore-Windenergie: Deutschland stellt Weichen für weiteren Ausbau neu - BSH optimiert FlächenplanungHamburg - Deutschland passt die Ausbauplanung für Offshore-Windparks in der Nordsee an. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die zweite Änderung des Flächenentwicklungsplans (FEP) 2025 veröffentlicht. Ziel ist es, gegenseitige Abschattungseffekte zu verringern und die Stromerträge zu verbessern. Für 2027 sind Ausschreibungen über insgesamt 4 GW vorgesehen.
Die Anpassungen erfolgen vor dem Hintergrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen im Offshore-Windenergiemarkt. Wie schwierig das Marktumfeld inzwischen ist, zeigte sich 2025, als für zwei Offshore-Flächen keine Gebote eingingen. Die Ausschreibungen 2026 wurden ausgesetzt. Die neue Flächenplanung soll die Wirtschaftlichkeit künftiger Windparks verbessern und eine effiziente Nutzung der vorgesehenen Netzanbindungen ermöglichen.
BSH ordnet Offshore-Windflächen neu: Geringere Leistungsdichte und neue AusschreibungszuschnitteEin Schwerpunkt liegt auf dem Nordseegebiet N-10, das von 195 auf 259 Quadratkilometer vergrößert und in drei Flächen aufgeteilt wird. Für N-10.1 und N-10.3 sind jeweils 1.000 MW vorgesehen, für N-10.2 weitere 500 MW. Die geplante Gesamtleistung bleibt mit 2.500 MW unverändert.
Die korrigierte Leistungsdichte sinkt auf N-10.1 von 10,2 auf 8,5 MW pro Quadratkilometer und auf N-10.2 von 10,6 auf 7,9 MW pro Quadratkilometer. Für N-10.3 beträgt sie 8,4 MW pro Quadratkilometer. Die geringere Leistungsdichte soll Abschattungsverluste reduzieren. Die Aufteilung der bisherigen 2.000-MW-Fläche N-10.1 in kleinere Einheiten soll zudem die Attraktivität der Ausschreibungen erhöhen.
2027 sollen N-10.1, N-10.2 und N-10.3 sowie N-13.1 und N-13.2 mit insgesamt 4 GW ausgeschrieben werden. Für N-10 sind Inbetriebnahmen 2032 und Anfang 2033 vorgesehen. Weitergehende Vorschläge, etwa verbindliche Mindestvolllaststunden oder eine allgemeine Obergrenze für die Leistungsdichte, hat das BSH nicht übernommen.
Fraunhofer-Berechnungen: Bis zu 9 Prozent höhere VolllaststundenNeben dem Flächenzuschnitt verändert das BSH den zeitlichen Ausbauplan. Für die jeweils 1.000 MW großen Flächen N-12.4 und N-12.5 werden vorerst keine Ausschreibungs- und Inbetriebnahmetermine festgelegt. Ursprünglich waren Ausschreibungen 2026 und Inbetriebnahmen 2033 vorgesehen, zwischenzeitlich verschoben auf 2027 beziehungsweise 2034.
Nach Modellrechnungen des Fraunhofer IWES erhöht die vorläufige Nichtbebauung die durchschnittlichen Volllaststunden benachbarter Windparks in N-11 um 2,8 Prozent, in N-12 um 9,0 Prozent und in N-13 um 6,2 Prozent. Diese Vorteile gelten nur für den Zeitraum ohne die zurückgestellten Windparks.
Auch N-6.8 mit 2.000 MW wird verschoben: Die Ausschreibung erfolgt 2030 statt 2028, die Inbetriebnahme 2035 statt 2033. Das BSH begründet dies im Wesentlichen mit einer Folgeanpassung für einen gleichmäßigeren Ausbau. Verbesserte Ertragsbedingungen benachbarter Windparks sind ein zusätzlicher Effekt.
Netzanbindung und Umweltschutz: Planungsänderungen bleiben umstrittenBei der Netzanbindung NOR-10-1 sieht das BSH eine um rund 11 Kilometer kürzere Trasse mit zehn weniger Kabelkreuzungen vor. Netzbetreiber Amprion lehnt die Änderung wegen möglicher Verzögerungen, zusätzlicher Kosten und technischer Risiken ab. Das BSH hält zunächst daran fest, behält sich jedoch eine erneute Anpassung vor, falls zusätzliche Gleichstromfilter erhebliche Auswirkungen verursachen. Die bisherige Festlegung für NOR-12-3 entfällt; eine alternative Anbindung soll später geplant werden.
Der für Offshore-Wasserstoffprojekte vorgesehene Bereich SEN-1 wird zugunsten von N-10 auf rund 32 Quadratkilometer verkleinert. Nach Einwänden gegen einen vollständigen Wegfall bleibt Raum für ein bis zwei Demonstrationsanlagen.
Das Bundesamt für Naturschutz kritisierte den Verzicht auf eine erneute strategische Umweltprüfung. Auch das BSH schließt erhebliche Beeinträchtigungen von Seevögeln nicht grundsätzlich aus, hält eine vollständige neue Prüfung aufgrund der Planänderungen jedoch nicht für erforderlich.
Ausbau Offshore-Windenergie in Deutschland: Neue Flächenplanung allein reicht nicht ausDeutschland strebt bis 2035 mindestens 40 GW und bis 2045 mindestens 70 GW Offshore-Windleistung an. Mitte 2026 waren rund 10,8 GW in Betrieb. Ein Entwurf zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes sieht zudem längere grundsätzliche Zulassungsfristen für Offshore-Windparks vor.
Die Neuplanung soll die Stromerträge und damit die wirtschaftlichen Voraussetzungen verbessern. Sie ersetzt jedoch keine Reform der Ausschreibungsbedingungen. Branchenvertreter fordern zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs), um Erlösrisiken zu begrenzen und Investitionen abzusichern. Der Regierungsentwurf sieht ein zweistufiges Ausschreibungsverfahren vor, bei dem zweiseitige Differenzverträge erst in der zweiten Ausschreibungsstufe vorgesehen sind. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert das Zweistufen-Modell.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) spricht sich ebenfalls für zweiseitige Differenzverträge aus und fordert darüber hinaus eine Inflationsindexierung, um Kostensteigerungen bei Offshore-Windprojekten zu berücksichtigen. Ob die neue Flächenplanung und die künftigen Ausschreibungsbedingungen wieder mehr Investoren zur Gebotsabgabe bewegen, bleibt offen.
Quelle: IWR Online © IWR, 2026 Weitere Meldungen aus der Offshore Windindustrie
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