Gewerbestromtarife
Die Übersicht versteht
sich als reine Information.
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- Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
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Tarifrechner für Gewerbestrom
Allgemeine
Informationen für Gewerbekunden
Als gewerbliches
Unternehmen haben Sie entweder den "Allgemeinen
Tarif" , ein "Sonderabkommen" oder
sind -meist im industriellen Bereich - ein "Sondervertragskunde".
Wenn Sie einen "Allgemeinen Tarif" haben, sollten Sie
versuchen, ein Sonderabkommen zu erhalten, bei dem Sie
bessere Konditionen erzielen können. Die Kriterien
sind je nach Stromversorger sehr unterschiedlich. Bei
manchen Anbietern muß man eine bestimmte Mindeststrommenge abnehmen (z.B. 30.000 oder 50.000 kWh im Jahr), bei anderen
muß eine bestimmte Mindestleistung (z.B.
10, 20 oder 30 kW) überschritten werden. Einheitliche
Grenzwerte gibt es allerdings nicht. Als
Sondervertragskunde gelten Sie i.d.R. dann, wenn Sie Strom
mindestens aus dem Mittelspannungsnetz beziehen.
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Leistungskomponente
Der Strompreis
setzt im wesentlichen
a) aus einem
Leistungspreis für die benötigte elektrische
Leistung (kW) und
b) aus einem
Arbeitspreis für die verbrauchte elektrische Arbeit
(das ist der Jahresverbrauch in kWh) zusammen.
Besonders teuer
kann es trotz relativ geringen Jahresverbrauchs werden,
wenn der gewerbliche Betrieb hohe Leistungsspitzen benötigt,
da sich diese direkt auf die Kraftwerksleistung auswirken.
Durch eine Reduktion bzw. Optimierung der Leistungsspitzen
bzw. Verlagerung der Spitzen in lastschwächere Zeiten
(Nacht/Wochenende) lassen sich erhebliche Kosten einsparen.
Kleine gewerbliche
Unternehmen mit dem Allgemeinen Tarif haben i.d.R. eine
pauschale Leistungskomponente im Preis enthalten (Tarif
ohne Leistungsmessung). Hat Ihr Betrieb einen höheren
Jahresbedarf (z.B. über 15.000 kWh), braucht der
Betrieb eine höhere Leistung oder sind hohe Leistungsschwankungen
betrieblich bedingt erforderlich, so werden 96-Std-Zähler
oder 1/4-Std.-Zähler mit Leistungsmessung eingebaut,
um den Leistungsbedarf zu ermitteln. |
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