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Gewerbestromtarife

Die Übersicht versteht sich als reine Information.
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Allgemeine Informationen für Gewerbekunden

Als gewerbliches Unternehmen haben Sie entweder den "Allgemeinen Tarif" , ein "Sonderabkommen" oder sind -meist im industriellen Bereich - ein "Sondervertragskunde". Wenn Sie einen "Allgemeinen Tarif" haben, sollten Sie versuchen, ein Sonderabkommen zu erhalten, bei dem Sie bessere Konditionen erzielen können. Die Kriterien sind je nach Stromversorger sehr unterschiedlich. Bei manchen Anbietern muß man eine bestimmte Mindeststrommenge abnehmen (z.B. 30.000 oder 50.000 kWh im Jahr), bei anderen muß eine bestimmte Mindestleistung (z.B. 10, 20 oder 30 kW) überschritten werden. Einheitliche Grenzwerte gibt es allerdings nicht. Als Sondervertragskunde gelten Sie i.d.R. dann, wenn Sie Strom mindestens aus dem Mittelspannungsnetz beziehen.   

Leistungskomponente

Der Strompreis setzt im wesentlichen
a) aus einem Leistungspreis für die benötigte elektrische Leistung (kW) und
b) aus einem Arbeitspreis für die verbrauchte elektrische Arbeit (das ist der Jahresverbrauch in kWh) zusammen. Besonders teuer kann es trotz relativ geringen Jahresverbrauchs werden, wenn der gewerbliche Betrieb hohe Leistungsspitzen benötigt, da sich diese direkt auf die Kraftwerksleistung auswirken. Durch eine Reduktion bzw. Optimierung der Leistungsspitzen bzw. Verlagerung der Spitzen in lastschwächere Zeiten (Nacht/Wochenende) lassen sich erhebliche Kosten einsparen. Kleine gewerbliche Unternehmen mit dem Allgemeinen Tarif haben i.d.R. eine pauschale Leistungskomponente im Preis enthalten (Tarif ohne Leistungsmessung). Hat Ihr Betrieb einen höheren Jahresbedarf (z.B. über 15.000 kWh), braucht der Betrieb eine höhere Leistung oder sind hohe Leistungsschwankungen betrieblich bedingt erforderlich, so werden 96-Std-Zähler oder 1/4-Std.-Zähler mit Leistungsmessung eingebaut, um den Leistungsbedarf zu ermitteln.